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INFORMATIONEN

Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten

Auf der Grundlage einer Verordnung des Landes Berlin arbeitet die Einigungsstelle unabhängig von der IHK-Geschäftsführung. Sie besteht aus vorsitzenden und beisitzenden Mitgliedern. Die Aufsicht obliegt der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen. Aufgabe der Einigungsstelle ist die Herbeiführung (Verfahrensablauf) einer gütlichen Einigung bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten (z. B. Abmahnung wegen irreführender Werbung).

Voraussetzungen:

  1. Antragsberechtigung: Mitbewerber, die Waren oder Leistungen gleicher oder verwandter Art wie der Antragsgegner herstellen oder in den geschäftlichen Verkehr bringen sowie Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen und Verbraucherverbände.
  2. wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten
  3. Zustimmung des Gegners, es sei denn, die Wettbewerbshandlung betrifft Verbraucher.
  4. Gewerbliche Niederlassung/Wohnsitz des Antragsgegners oder Ort der Handlung in Berlin
  5. Begründeter schriftlicher Antrag mit Beweismitteln

Antrag

Sollten Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, haben Sie neben dem schriftlichen Weg die Möglichkeit über unser Online-Anmeldeformular einen Antrag auf die Einleitung eines Verfahrens vor der Einigungsstelle zu stellen.

Kosten:

Auslagenersatz 55 €

DOKUMENT-NR. 62543

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