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Eine selbständige Tätigkeit kann entweder als Gewerbe oder als freiberufliche Tätigkeit ausgeübt werden. Wie gewerbliche von freiberuflichen Tätigkeiten abgegrenzt werden können, finden Sie hier.
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Wenn Sie in Deutschland ein Gewerbe oder eine Zweigniederlassung eröffnen wollen und Sie bzw. die in Deutschland für Sie tätigen Personen nicht über eine deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, müssen Sie vor der Gewerbeanmeldung einige grundlegende ausländerrechtliche Fragestellungen klären.
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