Leistungen der IHK Berlin:
- Auswahl der Ehrenamtlichen Handelsrichter
- Vorschläge an das Landgericht Berlin
Wofür gibt es ehrenamtliche Handelsrichter?
Die Kammern für Handelssachen beim Landgericht sind in Deutschland mit insgesamt drei Richtern besetzt, und zwar einem Volljuristen als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern aus der Kaufmannschaft. Diese Spezialspruchkörper für Kaufleute am Landgericht haben sich die Kaufleute selbst erkämpft, es gibt sie bereits seit Inkrafttreten des Gerichtverfassungsgesetzes (GVG) im Jahre 1877.
Sinn und Zweck ist es, neben juristischen Kenntnissen auch kaufmännischen Sachverstand und kaufmännische Erfahrung in die Entscheidung des Gerichts einzubringen. Die ehrenamtlichen Handelsrichter sind deshalb keine Laienrichter, wie Schöffen, sondern Fachrichter mit Spezialkenntnissen auf dem Gebiet der Unternehmensführung. Ehrenamtliche Handelsrichter haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Berufsrichter. Sie haben auch gleiches Stimmrecht wie ein Berufsrichter: jede Stimme zählt gleich viel.
Wer kann ehrenamtlicher Handelsrichter werden?
Ferner wird die Zuverlässigkeit über das Schuldnerverzeichnis geprüft.
Wie wird man ehrenamtlicher Handelsrichter?
- Bewerber stellen eine formlose Anfrage bei der IHK Berlin, Frau Franziska Henning 030 / 3 15 10-281 bzw. Franziska.Henning@berlin.ihk.de
- Die IHK lädt den Bewerber zu einem persönlichen Gespräch ein.
- Sind die Voraussetzungen gegeben, wird der Bewerber von der IHK Berlin dem Landgericht Berlin vorgeschlagen.
- Nach weiteren Überprüfungen wird der Bewerber durch das Landgericht Berlin zum ehrenamtlichen Handelsrichter ernannt.
- Vor seiner ersten Verhandlung wird der ehrenamtliche Handelsrichter vereidigt und die Urkunde wird Ihm ausgehändigt.
- Die Ernennung ist auf fünf Jahre befristet und wird dann in der Regel verlängert.
Was erwartet den ehrenamtlichen Handelsrichter bei seiner Tätigkeit?
Stand: 12. April 2012