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RECHT UND FAIR PLAY

Vergaberecht – Öffentliche Aufträge

Die Nachfrage der öffentlichen Hand nach Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erfolgt mittels Vergabe öffentlicher Aufträge. Öffentliche Aufträge stellen einen wichtigen Wirtschaftsfaktor und ein bedeutendes Betätigungsfeld für Unternehmen dar. Nahezu jedes Unternehmen kommt als Bieter infrage, da der Beschaffungsbedarf Güter und Leistungen fast aller Wirtschaftszweige erfasst. In Betracht kommt die Beteiligung an europäischen, nationalen oder regionalen Ausschreibungen.

Wer aber ist öffentlicher Auftraggeber, wie läuft ein Vergabeverfahren ab, wo werden Ausschreibungen veröffentlicht und welche Rechtsschutzmöglichkeiten habe ich als Bieter? Diese Fragen und weitere Informationen rund um die Vergabe öffentlicher Aufträge finden Sie in unserem Merkblatt zum Vergaberecht .

Der öffentliche Auftraggeber ist bei der Vergabe an zahlreiche rechtliche Vorschriften gebunden, die einen breiten Wettbewerb, die Transparenz des Verfahrens und die sparsame Verwendung öffentlicher Gelder gewährleisten sollen. Damit Sie über die aktuellsten Entwicklungen im Vergaberecht und bei den Berliner Vergabestellen informiert bleiben, haben wir Ihnen unter Aktuelles die wichtigsten Neuigkeiten zusammengestellt.

Bitte lesen Sie in unserem Merkblatt 'Praxistipps Präqualifizierung' (Zertifizierung von Eignungsnachweisen) wie Sie als Bieter Ihre Eignungsnachweise auftragsunabhängig vorhalten können.

Stand: 17. Januar 2012

DOKUMENT-NR. 54034

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