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Der Business Immigration Service ist ein gemeinsames Angebot der Ausländerbehörde, der Berlin Partner GmbH, der Senatsverwaltung für Wirtschaft,Technologie und Forschung, der Agentur für Arbeit und der IHK Berlin. Dazu wurde ein Kommunikationsnetzwerk eingerichtet, durch das ausländischen Unternehmen bei einer Ansiedlung in Berlin ein besonderer und umfassender Service sowie möglichst kurze Wege ermöglicht werden sollen. Dieser Service bietet Unterstützung für:
Hochqualifizierte, dazu zählen insbesondere
Drittstaatsangehörige Hochschulabsolventen haben im Anschluss an den deutschen Studienabschluss in der Regel ein Jahr lang Zeit, einen angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Neben der Suche nach einer angestellten Beschäftigung können Hochschulabsolventen die Zeit auch für den Schritt in die Selbständigkeit und zur Unternehmensgründung nutzen.
Gründer und Unternehmer, die noch nicht im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit sind (§ 21 AufenthG) müssen diese vor Beginn ihrer unternehmerischen Tätigkeit einholen. Der Aufenthaltstitel ist bei der Ausländerbehörde oder (im Visumsverfahren) bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu beantragen.
Im Verfahren nach § 21 Abs. 1 AufenthG (selbständige Tätigkeit) müssen Sie Ihr Unternehmenskonzept bei der Ausländerbehörde (bzw. der deutschen Auslandsvertretung) einreichen.
Zu den einzureichenden Unterlagen gehören:
Im Verfahren nach § 21 AufenthG wird u.a. geprüft, ob
Diese Voraussetzungen sind in der Regel gegeben, wenn mindestens 250.000 – investiert und fünf Arbeitsplätze geschaffen werden.
Weitere Informationen zum Service des BIS sowie die Kontaktdaten der Ansprechpartner finden Sie im BIS-Flyer. Wir beraten Sie zu grundsätzlichen Fragen der Niederlassung sowie zur notwendigen Beantragung eines Aufenthaltstitels und bezüglich der beizubringenden Unterlagen.
Bitte beachten Sie:
Die Erteilung eines Aufenthaltstitels selbst erfolgt durch die Berliner Ausländerbehörde Berlin bzw. durch die deutsche Auslandsvertretung, nicht durch die IHK Berlin.
| Achtung! EU-Bürger und Ausländer, die einen deutschen Partner haben sowie Ausländer mit dem Passvermerk 'Erwerbstätigkeit gestattet' dürfen ohne gesonderten Antrag in Deutschland erwerbstätig sein. |
| Kooperationspartner des Business Immigration Service: IHK Berlin, Berlin Partner GmbH, Ausländerbehörde, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Agenturen für Arbeit |
Stand: 19.01.2012
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Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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