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Nach erfolgreicher Gewerbeanmeldung wird der Unternehmen in der Regel recht zügig seine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen. Dabei sollte jeder/ jede Gewerbetreibende darauf achten, dass das Gewerbe stets nur im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften ausgeübt wird. Die Nichteinhaltung öffentlicher Pflichten oder der Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften kann für Unternehmer nämlich neben der Verhängung von Geldbußen durch das Ordnungsamt im schlimmsten Fall sogar die Einleitung eines Verfahrens zur Gewerbeuntersagung zur Folge haben.
Neben der Gewerbeordnung selbst möchten wir daher auf folgende wichtige Vorschriften und Rahmenbedingungen hinweisen:
Stand: 20.01.2012
Informationen zu Urlaub, Gleichbehandlung, Kündigung. mehr
Unternehmer finden hier die Antwort auf die Frage: Welche Rechtsform ist für mein Unternehmen richtig? Download
Hier finden Sie umfassende Informationen zur Umsatzsteuer. mehr
Hinweise zur Bildung von Firmennamen. mehr
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Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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