- Telefon: 030 31510-294
- Fax: 030 31510-109
- Telefon: 030 31510-431
- Fax: 030 31510-109
Sie befinden sich hier: Home > Recht und Fair Play > Gewerberecht > Versicherungsvermittler
Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht am 22. Mai 2007 wurde die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern und -beratern grundsätzlich als erlaubnispflichtiges Gewerbe ausgestaltet. Zudem besteht eine Registrierungspflicht im Vermittlerregister.
Wer als Versicherungsvermittler (Mehrfachagent/Makler) oder Versicherungsberater tätig sein will, muss daher bei der IHK einen Antrag auf Erlaubnis und Registrierung stellen und u. a. seine Sachkunde nachweisen. Dafür werden Gebühren erhoben.
Ausführliche Informationen zum Erlaubnis- und Registrierungsverfahren finden Sie in unserem Merkblatt für Versicherungsvermittler (Vertreter/Makler) und unserem Merkblatt für Versicherungsberater .
Sog. produktakzessorische Vermittler, die Versicherungen nur als Nebenleistung zur Hauptleistung vermitteln, können bei der IHK einen Antrag auf Erlaubnisbefreiung und Registrierung stellen. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt für produktakzessorische Vermittler .
Gebundene Versicherungsvertreter (Ausschließlichkeitsvertreter/Einfirmenvertreter) sind nicht erlaubnispflichtig. Diese müssen jedoch über ihr Versicherungsunternehmen im Vermittlerregister registriert werden. Informationen hierzu finden Sie unserem Merkblatt für gebundene Versicherungsvertreter .
Sog. Annexvermittler sind ebenfalls nicht erlaubnispflichtig. Welche Vermittler hierunter fallen beschreibt unser Merkblatt für Annexvermittler .
Versicherungsvermittler und -berater müssen nach dem neuen Recht außerdem besondere Beratungs-, Dokumentations- und Informationspflichten beachten.
Rechtsgrundlagen
Neue Regelungen für Finanzanlagenvermittler ab 2013
Finanzanlagenvermittler, die bisher eine Erlaubnis nach § 34c GewO benötigen, erhalten ihre Erlaubnis ab dem 1. Januar 2013 nur bei Erfüllung zusätzlicher - auch fachlicher - Voraussetzungen. en. Dies wird in einem neuen § 34 f der Gewerbeordnung geregelt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Stand: 19.01.2012
Informationen zu Urlaub, Gleichbehandlung, Kündigung. mehr
Unternehmer finden hier die Antwort auf die Frage: Welche Rechtsform ist für mein Unternehmen richtig? Download
Hier finden Sie umfassende Informationen zur Umsatzsteuer. mehr
Hinweise zur Bildung von Firmennamen. mehr
© IHK Berlin | ISO 9001 | Datenschutzerklärung | Haftung
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
© IHK Berlin | ISO 9001 | Datenschutzerklärung | Haftung
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.