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INFORMATIONEN/SERVICE

Informationen für Versicherungsvermittler/-berater

Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht am 22. Mai 2007 wurde die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern und -beratern grundsätzlich als erlaubnispflichtiges Gewerbe ausgestaltet. Zudem besteht eine Registrierungspflicht im Vermittlerregister.

Wer als Versicherungsvermittler (Mehrfachagent/Makler) oder Versicherungsberater tätig sein will, muss daher bei der IHK einen Antrag auf Erlaubnis und Registrierung stellen und u. a. seine Sachkunde nachweisen. Dafür werden Gebühren erhoben.

Ausführliche Informationen zum Erlaubnis- und Registrierungsverfahren finden Sie in unserem Merkblatt für Versicherungsvermittler (Vertreter/Makler) und unserem Merkblatt für Versicherungsberater .

Sog. produktakzessorische Vermittler, die Versicherungen nur als Nebenleistung zur Hauptleistung vermitteln, können bei der IHK einen Antrag auf Erlaubnisbefreiung und Registrierung stellen. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt für produktakzessorische Vermittler .

Gebundene Versicherungsvertreter (Ausschließlichkeitsvertreter/Einfirmenvertreter) sind nicht erlaubnispflichtig. Diese müssen jedoch über ihr Versicherungsunternehmen im Vermittlerregister registriert werden. Informationen hierzu finden Sie unserem Merkblatt für gebundene Versicherungsvertreter .

Sog. Annexvermittler sind ebenfalls nicht erlaubnispflichtig. Welche Vermittler hierunter fallen beschreibt unser Merkblatt für Annexvermittler .

Versicherungsvermittler und -berater müssen nach dem neuen Recht außerdem besondere Beratungs-, Dokumentations- und Informationspflichten beachten.

Rechtsgrundlagen

Neue Regelungen für Finanzanlagenvermittler ab 2013

Finanzanlagenvermittler, die bisher eine Erlaubnis nach § 34c GewO benötigen, erhalten ihre Erlaubnis ab dem 1. Januar 2013 nur bei Erfüllung zusätzlicher - auch fachlicher - Voraussetzungen. en. Dies wird in einem neuen § 34 f der Gewerbeordnung geregelt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Stand: 19.01.2012

DOKUMENT-NR. 23541

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