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Bevor eine Gewerbeanmeldung erfolgt sollte überlegt werden, ob es sich bei der angestrebten Tätigkeiten um eine gewerbliche Tätigkeit oder möglicherweise um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Das ist wichtig, da für die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit keine Gewerbeanmeldung notwendig ist.
Oft verwechselt werden die Begriffe "Freier Beruf" und "Selbständigkeit": Selbständig sind sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler. Nicht jeder Selbständige ist jedoch Freiberufler.
Nach § 1 Abs.2 PartGG erfolgt die Ausübung eines Freien Berufes „...im Allgemeinen auf der Grundlage einer besonderen beruflichen Qualifikation oder schöpferischer Begabung” und hat „die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt”.
Eine Entscheidung, ob es sich tatsächlich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, muss jedoch im Einzelfall erfolgen.
Eine erste Hilfe bei der Abgrenzung, ob ein „Freier Beruf” ausgeübt wird oder doch eine gewerbliche Tätigkeit, finden Sie in unserem Merkblatt „Abgrenzung Gewerbe – Freier Beruf”
Stand: 19.01.2012
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