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GEWERBERECHT

Gewerbeanzeige und Gewerbeerlaubnis

Gewerbeformen

Grundsätzlich ist es gemäß der in Deutschland geltenden Gewerbefreiheit jedem gestattet, sich gewerblich niederzulassen bzw. ein Gewerbe zu betreiben. Das kann in verschiedenen Formen geschehen, insbesondere:

  • im Rahmen eines stehenden Gewerbes als Grundform gewerblicher Tätigkeit von einer gewerblichen Niederlassung aus (Geschäft, Laden, ortsfester Verkaufsstand) oder
  • als Reisegewerbe (z. B. Vertreter an der Haustür, Straßenhändler, Standinhaber auf Privatmärkten), wofür der Gewerbetreibende eine besondere Erlaubnis – die Reisegewerbekarte - benötigt oder
  • im Marktverkehr, d.h. im Zusammenhang mit der Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Märkten (z. B. der Verkauf auf einem Wochen- oder einem Jahrmarkt).

Gewerbeanzeige und Gewerbeerlaubnis

Um ein Gewerbe auszuüben, bedarf es bei den meisten Gewerben keiner besonderen Erlaubnis, sondern lediglich einer Gewerbeanzeige. Einen Überblick dazu, wann und durch wen eine Gewerbeanzeige erfolgen muss, welche Gebühren anfallen und was angezeigt werden muss finden Sie in unserem Merkblatt zur Gewerbeanzeige. Antworten auf die Frage, wer Gewerbetreibender ist, finden Sie im Merkblatt Gewerbetreibender Dabei muss der Gewerbetreibende jedoch immer darauf achten, dass er eine genügend große Anzahl von Auftraggebern hat. Sonst kann der Verdacht einer Scheinselbständigkeit entstehen.

Die Anzeige einer gewerblichen Tätigkeit erfolgt in Berlin bei dem Ordnungsamt, in dessen Bezirk sich der Gewerbebetrieb befindet bzw. befinden soll, oder über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA). Die Gewerbeausübung selbst unterliegt der staatlichen Kontrolle.

Es gibt jedoch auch einige Gewerbearten, für die eine einfache Anzeige nicht ausreicht, sondern eine besondere Erlaubnis notwendig ist. Weitere Informationen dazu finden Sie auf folgender Seite: Erlaubnispflichtige Tätigkeiten.

Besonderheiten bei der Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit ergeben sich zudem für Ausländer. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bereich Ausländerrechtliche Fragen.

Stand: 05.01.2012

DOKUMENT-NR. 63295

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