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INFORMATIONEN/SERVICE

Erlaubnispflichtige Tätigkeiten

Grundsätzlich steht der Zugang zum Gewerbe jedem frei. Zum Schutz der Allgemeinheit gelten jedoch für einige Bereiche besondere Erlaubnisvorschriften.

Insbesondere werden für die Zulassung zur Ausübung dieser Gewerbe - zusätzlich zur Anzeigepflicht - spezielle Anforderungen und die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen von Gewerbetreibenden und Betrieb verlangt. Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen kann eine Erlaubnis beim Gewerbeamt (Wirtschafts- und Gewerbeämter) beantragt werden.

Welche Besonderheiten bei der Anzeige eines erlaubnispflichtigen Gewerbes bestehen und welche Schritte das Verfahren im Einzelnen beinhaltet können Sie in unserem Merkblatt „Erlaubnispflichtige Tätigkeiten - Allgemeine Informationen" nachlesen.

Zu den erlaubnispflichtigen Gewerben zählen beispielsweise folgende gewerbliche Tätigkeiten:

Darüber hinaus haben wir Ihnen einen Katalog der wichtigsten erlaubnispflichtigen Gewerbe mit einer Auflistung der erforderlichen Unterlagen und der zuständigen Behörden in unserem Merkblatt „Katalog erlaubnispflichtiger Tätigkeiten” zusammengestellt.

Stand: 23.04.2012

DOKUMENT-NR. 1377

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