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Grundsätzlich steht der Zugang zum Gewerbe jedem frei. Zum Schutz der Allgemeinheit gelten jedoch für einige Bereiche besondere Erlaubnisvorschriften.
Insbesondere werden für die Zulassung zur Ausübung dieser Gewerbe - zusätzlich zur Anzeigepflicht - spezielle Anforderungen und die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen von Gewerbetreibenden und Betrieb verlangt. Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen kann eine Erlaubnis beim Gewerbeamt (Wirtschafts- und Gewerbeämter) beantragt werden.
Welche Besonderheiten bei der Anzeige eines erlaubnispflichtigen Gewerbes bestehen und welche Schritte das Verfahren im Einzelnen beinhaltet können Sie in unserem Merkblatt „Erlaubnispflichtige Tätigkeiten - Allgemeine Informationen" nachlesen.
Zu den erlaubnispflichtigen Gewerben zählen beispielsweise folgende gewerbliche Tätigkeiten:
Darüber hinaus haben wir Ihnen einen Katalog der wichtigsten erlaubnispflichtigen Gewerbe mit einer Auflistung der erforderlichen Unterlagen und der zuständigen Behörden in unserem
Merkblatt „Katalog erlaubnispflichtiger Tätigkeiten”
zusammengestellt.
Stand: 23.04.2012
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Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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