. .
Illustration

STANDORTPOLITIK

Gesetzgebungsverfahren

Die Berliner Bauordnung
Nach langen Diskussionen trat am 1. Februar 2006 die Novelle der Berliner Bauordnung in Kraft. Das neue Regelwerk hat das Ziel, durch eine wesentliche Entschlackung der Vorschriften die Bauvorhaben in Berlin erheblich zu beschleunigen. Ein Großteil der kleineren Baumaßnahmen bedarf nun keiner Genehmigung mehr. Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren müssen jetzt dem Bauaufsichtsamt nur noch angezeigt werden. Äußert sich das Amt nicht innerhalb von vier Wochen, darf mit dem Bau begonnen werden. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren prüft die Bauaufsicht neben der Vollständigkeit der Unterlagen nur noch die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens.

Entschlackung des Baunebenrechts
In Orientierung an der Musterbauordnung der Bauministerkonferenz trat am 01.02.2006 die neue Berliner Bauordnung in Kraft. Sie ist das Kernstück des Gesetzes zur Vereinfachung des Berliner Baurechts. Das Bauordnungsrecht ist neben dem Bauplanungsrecht Teil des öffentlichen Baurechts und regelt die Verfahrensfragen und die materiellen Fragen für einzelne Bauvorhaben. Dritte Säule des öffentlichen Baurechts sind die Normen und Regelungen des Baunebenrechts.

Straßenausbaubeitragsgesetz für Berlin seit 2006 in Kraft
Das Straßenausbaubeitragsgesetz, das die Umlage eines großen Teils der Kosten von Straßenausbaumaßnahmen auf die Anlieger regelt, soll im Mai dem Senat vorgelegt werden.

Stand: Dezember 2011









DOKUMENT-NR. 63153

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 030 31510-415
  • Fax: 030 31510-105

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • HÄUFIG GEFRAGT