IHK fordert Denkmalschutz mit Augenmaß
Das Berliner Denkmalschutzgesetz versteht unter Denkmalen sowohl Baudenkmale, Denkmalbereiche, Gartendenkmale als auch Bodendenkmale. Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien werden u.U. finanziell gefördert. Aktuelle Rechtsgrundlage für die Gewährung von Fördermitteln zur Erhaltung, Unterhaltung oder Wiederherstellung von Denkmalen ist die Berliner Förderrichtlinie zur Erhaltung von Denkmalen.
Den Berliner Unternehmen liegt viel am Erhalt der Zeugnisse vergangener Baukultur, sie sind aber ebenso daran interessiert, ihre Gebäude profitabel zu bewirtschaften. Daher fordert die IHK Berlin für die Bundeshauptstadt daher einen Denkmalschutz mit Augenmaß. Damit ein Gebäude auch als Denkmal wirtschaftlich weiter leben kann, muss die Bausubstanz oftmals neuen Funktionen und modernen technischen Standards angepasst werden, zum Beispiel beim Klima- oder Brandschutz. Daher ist in diesem Bereich im besonderen Maße die Zusammenarbeit mit den Behörden vor Ort gefragt.
Die Berliner Wirtschaft ist zum konstruktiven Dialog bereit, um mit den Denkmalbehörden sinnvolle und wirtschaftsnahe Regelungen zu vereinbaren.
Stand: Dezember 2011