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HOTELLERIE UND GASTRONOMIE

Recht im Gastgewerbe

"Kundenservice leicht gemacht" steht über der Idee des geänderten Gaststättengesetzes, denn: Bewirtung von Kunden im Handel und Dienstleistungsbereich sind nun ohne Konzession möglich. Metzgereien, Cafés und Eiscafés, Lebensmitteleinzelhändler und Bäckereien, aber auch Fitnessclubs, Friseure, Kanzleien und Kinos brauchen in Zukunft für einen Imbiss ohne Alkoholausschank in ihren Geschäftsräumen keine gaststättenrechtliche Genehmigung (Konzession) mehr. Wird allerdings Alkohol ausgeschenkt, ist weiterhin eine Konzession erforderlich! Hotels benötigen für die Beherbergung und Bewirtung ihrer eigenen Gäste keine gaststättenrechtliche Konzession mehr. Der Bundesrat billigte im Mai 2005 diese Vorschläge zum Bürokratieabbau. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 1. Juli 2005 trat das geänderte Gaststättengesetz in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen werden Ihnen hier erläutert.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu weiteren Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften für den Bereich Hotel- und Gasstättenwesen:

  • Um den Infektionsschutz zu gewähren, sind verschiedene Maßnahmen nötig. Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden Sie hier.
  • Zur Stärkung des Nichtraucherschutzes wurde 2009 das Nichtraucherschutzgesetz novelliert.
  • Im folgenden finden Sie das Jugendschutzgesetz und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sowie die speziellen Bestimmungen für die Bereiche Gaststätten und Internetcafés .
  • Um Konflikte mit den Anwohnern zu vermeiden, gilt es, sich rechtzeitig über die gesetzlichen Bestimmungen des Lärmschutzes zu informieren. Hier finden Sie Links zu den entsprechenden Internetseiten der Berliner Bezirke sowie der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz.
  • Die Spezialvorschrift für Getränkeschankanlagen ist mit Ablauf des 30. Juni 2005 aufgehoben. Hier erfahren Sie, was ein Betreiber einer Schankanlage nun beachten sollte.
  • Hier erhalten Sie Informationen zur ordnungsgemäßen Entsorgung Ihrer organischen Küchenabfälle.
  • Immer mehr Menschen in der heutigen Zeit sind Allergiker oder Diabetiker, die auf genaue Angaben von Inhaltsstoffen im Essen angewiesen sind. Insofern ist die Kenntlichmachung der Zusatzstoffe nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern spiegelt die Verantwortung des Gastronomen für seine Gäste und damit auch seine Servicebereitschaft wider. mehr
  • Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenlandes, die über den öffentlichen Gemeingebrauch hinausgeht, werden im Land Berlin Sondernutzungsgebühren erhoben. Wann und in welcher Höhe Gebühren erhoben werden, ist in der „ Verordnung für die Erhebung von Gebühren für die Sondenutzung öffentlicher Straßen " (SNGebV) geregelt.

DOKUMENT-NR. 17465

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