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"Kundenservice leicht gemacht" steht über der Idee des geänderten Gaststättengesetzes, denn: Bewirtung von Kunden im Handel und Dienstleistungsbereich sind nun ohne Konzession möglich. Metzgereien, Cafés und Eiscafés, Lebensmitteleinzelhändler und Bäckereien, aber auch Fitnessclubs, Friseure, Kanzleien und Kinos brauchen in Zukunft für einen Imbiss ohne Alkoholausschank in ihren Geschäftsräumen keine gaststättenrechtliche Genehmigung (Konzession) mehr. Wird allerdings Alkohol ausgeschenkt, ist weiterhin eine Konzession erforderlich! Hotels benötigen für die Beherbergung und Bewirtung ihrer eigenen Gäste keine gaststättenrechtliche Konzession mehr. Der Bundesrat billigte im Mai 2005 diese Vorschläge zum Bürokratieabbau. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 1. Juli 2005 trat das geänderte Gaststättengesetz in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen werden Ihnen hier erläutert.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu weiteren Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften für den Bereich Hotel- und Gasstättenwesen:
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Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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