Grundsätzlich können Arbeitgeber und Bewerber des Einzel- und Großhandels in Berlin die Höhe der Vergütung frei aushandeln. Das Ergebnis richtet sich danach, wie sehr Unternehmen und Bewerber am Abschluss eines Arbeitsvertrages interessiert sind und wie das Lohngefüge im Unternehmen aussieht.
Anders verhält es sich im Geltungsbereich eines Tarifvertrages. Tarifverträge gelten für ein bestimmtes Arbeitsverhältnis, wenn
- die Geltung eines bestimmten Tarifvertrages vertraglich vereinbart wurde, der Tarifvertrag also durch individuelle Vereinbarung oder durch Betriebsvereinbarung in den jeweiligen Arbeitsvertrag einbezogen wurde,
- Arbeitgeber als Mitglied des Arbeitgeberverbandes und Arbeitnehmer als Gewerkschaftsmitglied tarifgebunden sind
ODER - ein Tarifvertrag durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt worden ist (in Berlin für den Einzel- und Großhandel nicht der Fall).
Das Gemeinsame Tarifregister Berlin und Brandenburg ist eine seit 1992 bestehende Einrichtung der Länder Berlin und Brandenburg, in der alle Tarifverträge, die in diesen beiden Bundesländern gelten, registriert, ausgewertet und zur Informationserteilung an alle Interessierten bereitgehalten werden.
Im "Downloadbereich" erhalten Sie eine Kurzübersicht über die aktuell im Handel gültigen Tarifverträge. Sollten Sie Interesse am gesamten Tarifvertrag haben, so können Sie beim Tarifregister eine E-Mail-Anfrage stellen.
Ausführliche Informationen zu Tariflöhnen und Tarifverträgen finden Sie auch im Internetauftritt der Hans Böckler-Stiftung (siehe Externe Links).
Private Anbieter von Lohn- und Gehaltstabellen:
Eine Vielzahl von privaten Institutionen und Unternehmen bietet den Zugriff auf Datenbanken für Löhne und Gehälter im Internet an. Oft sind die Angaben nur gegen Entgelt zu beziehen. Mit den Suchworten "Lohn und Gehalt" oder "Einstiegsgehalt" lassen sich die einschlägigen Seiten leicht auffinden. Für den Inhalt dieser Internetseiten können wir keine Haftung übernehmen.