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Besondere Ladenöffnungszeiten zu Ostern, Himmelfahrt und Pfingsten
(PDF, 125 KB) (Dokument-Nr.: 50637)
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Wie in jedem Jahr gelten für die Feiertage im November, Dezember und Neujahr, aber zu Ostern, Himmelfahrt und Pfingsten besondere Ladenöffnungszeiten für bestimmte Einzelhandelsbetriebe. Wann wer Öffnen darf, zeigen Ihnen die entsprechenden Übersichten im Downloadbereich.
Für Ihre Planungen im Frühjahr:
Bitte beachten Sie, dass Verkaufsstellen, deren Angebot ausschließlich aus einer oder mehreren der Warengruppen Blumen und Pflanzen, Bäcker- und Konditorwaren sowie Milch- und Milcherzeugnisse besteht, nach Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Berliner Ladenöffnungsgesetzes nunmehr am Ostersonntag und Pfingstsonntag von 7 Uhr bis 16 Uhr öffnen dürfen. Dafür müssen diese Geschäfte am Ostermontag und Pfingstmontag geschlossen bleiben.
© IHK Berlin | ISO 9001 | Datenschutzerklärung | Haftung
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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