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HANDEL

Berliner Ladenöffnungsgesetz

Verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2012

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz hat durch Allgemeinverfügung die Sonntage bestimmt, an denen Verkaufsstellen in Berlin im Jahr 2011 von 13.00 bis 20.00 Uhr aus den genannten Anlässen geöffnet sein dürfen:

29.01.2012 Internationale Grüne Woche, 101. Berliner Sechstagerennen
11.03.2012Internationale Tourismus-Börse Berlin
29.04.2012 Gallery Weekend Berlin
02.09.2012 Internationale Funkausstellung Berlin
21.10.2012 Festival of Lights
04.11.2012 JazzFest Berlin
09.12.2012 ca. 50 Berliner Weihnachtsmärkte
23.12.2012 u.a. 50 Berliner Weihnachtsmärkte,
Louis Lewandowski-Tage – World Festival
of Synagogal Music


Weitere Informationen zum Berliner Ladenöffnungsgesetz finden Sie hier

Am 17. November 2006 trat das Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadfÖffG) in Kraft. Bei der praktischen Anwendung des Gesetztes kristallisierte sich jedoch Änderungsbedarf bei der Regelung der Öffnungsmöglichkeiten von gewerblichen Kunst- und Gebrauchtwarenmärkten sowie Bäckereien und Blumenläden am Ostersonntag, Pfingstsonntag und 1. Weihnachtsfeiertag heraus. Darüber hinaus wurde deutlich, dass die Ordnungswidrigkeitentatbestände zu konkretisieren und damit die Durchsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen sowie die Grundlagen der Aufgabenwahrnehmung der Aufsichtsbehörden zu verbessern waren. Aus vorgenannten Gründen hat das Abgeordnetenhaus Berlin am 08.November 2007 das "Erste Gesetz zur Änderung des Berliner Ladenöffnungsgesetzes" beschlossen.

Mit Urteil vom 1. Dezember 2009 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nun die bisher vier aufeinanderfolgenden verkaufsoffenen Adventssonntage in Berlin für unzulässig erklärt. Zur Begründung hieß es: Sonn- und Feiertage seien als Tage der Arbeitsruhe aus religiösen Gründen, aber auch zur persönlichen Erholung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihrer Teilhabe am sozialen Leben geschützt. Die Gesamtzahl der freigegebenen Sonn- und Feiertage hat das Gericht jedoch nicht beanstandet. Der Senat will dem Berliner Einzelhandel deshalb weiterhin die Möglichkeit zur Öffnung an insgesamt zehn Sonn- und Feiertagen pro Jahr einräumen.

Stand: Januar 2012

DOKUMENT-NR. 63172

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