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VERKEHR

Gesetzliche Grundlagen für den Güterverkehr

Gesetzliche Grundlagen für den Straßengüterverkehr

Grundlegende Rechtsgrundlagen für den Straßengüterverkehr finden sich im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG - z.B. Definitionen zum gewerblichen Güterverkehr und zum Werkverkehr, Versicherungspflicht, Aufgaben des Bundesamtes für Güterverkehr), in der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV – z.B. Erlaubnisvoraussetzungen) und im Handelsgesetzbuch (HGB), das in den §§ 407ff Regelungen zum Frachtgeschäft, insbesondere zur Haftung des Frachtführers enthält.

GüKG
GBZugV
HGB

Von besonderer Bedeutung für den Straßengüterverkehr sind die Lenk- und Ruhezeiten, häufig auch als „Sozialvorschriften” bezeichnet. Hier werden nach Angaben des Bundesamtes für Güterverkehr die meisten Verstöße bei Kontrollen festgestellt. Über die Verordnung (EG) 561/2006 sind diese in der EU einheitlich geregelt. Fahrpersonalgesetz (FPersG) und Fahrpersonalverordnung (FPersV) ergänzen in Deutschland die EU-Verordnung.

Aktuelle Lenkzeiten – BAG-Leifaden Lenkzeiten - Verordnung (EG) 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften
Fahrpersonalgesetz (FPersG)
Fahrpersonalverordnung (FPersV)

Von den Lenkzeiten als Verkehrssicherheitsvorschriften zu unterscheiden sind die zulässigen Arbeitszeiten, die abweichende Regelungen enthalten. In § 21 a Arbeitszeitgesetz (AZG) finden sich Spezialregelungen für das Fahrpersonal. In der EU sollen die Arbeitszeiten für das Fahrpersonal einheitlich sein. mehr

Bedeutsam sind ferner die Regelungen zu Fahrverboten in Deutschland und zur Lkw-Maut.
Allgemeines Fahrverbot für Lkw an Sonn- und Feiertagen
Sommerfahrverbot für Lkw im Juli und August Informationen zur Lkw-Maut

Ausnahmeregelung vom Lkw-Fahrverbot für den Reformationstag (31. Oktober)

DOKUMENT-NR. 63163

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