Mit der Veröffentlichung des Gesetzes zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz/BKrFQG) und der Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV) sind die wichtigsten Grundlagen zur Umsetzung der EU-Berufskraftfahrer-Richtlinie 2003/59 vorhanden. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im gewerblichen Güterkraftverkehr oder von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im gewerblichen Personenverkehr.
Für Busfahrer/innen besteht damit seit dem 10. September 2008 die Pflicht zur Grundqualifikation, für Lkw-Fahrer/innen seit dem 10. September 2009. Für den Erwerb der Grundqualifikation nach BKrFQG gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: die „beschleunigte Grundqualifikation” (140 Stunden Unterricht plus 90 Minuten schriftliche Prüfung) oder die sehr umfangreiche „Prüfung über die Grundqualifikation”, bestehend aus einem schriftlichen Teil von vier Stunden und einem praktischen Teil mit maximal dreieinhalb Stunden. Für die „Prüfung über die Grundqualifikation” ist keine Teilnahme an einer Schulung vorgeschrieben; erforderlich ist aber der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis. Für die Durchführung der Prüfungen Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation sind die Industrie- und Handelskammern zuständig (Wohnsitz des Prüfungsteilnehmers).
Wer bis zu den angegebenen Stichtagen bereits eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben hat, muss keine Grundqualifikation absolvieren, aber eine Weiterbildung. Busfahrer/innen müssen diese in der Regel erstmals bis September 2013, Lkw-Fahrer/innen in der Regel bis September 2014 besuchen. Die Weiterbildung muss alle fünf Jahre erfolgen und umfasst 35 Stunden. Es handelt sich um eine Schulung ohne Prüfung. Weitere Informationen zum Thema Weiterbildung im Bereich Berufskraftfahrer können Sie als Merkblatt im Downloadbereich als pdf-Dokument herunterladen.
Im Zusammenhang mit der Pflichtqualifizierung der Berufskraftfahrer ergeben sich einige Fragen, die sich nicht immer mit Hilfe des Gesetzestextes beantworten lassen. Deshalb haben die zuständigen obersten Verkehrsbehörden der Länder und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung als Ergebnis eines Bund-Ländergespräches einen Fragen-Antwortkatalog (FAQs) zur Umsetzung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) zusammengestellt. Das Dokument finden Sie unter dem externen Link des Landesamtes Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg (unter Service/Fragen und Antworten). Ebenso hat das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eine FAQ-Liste zusammengestellt.
Weitere Informationen zum Thema Berufkraftfahrerqualifikation erhalten Sie über externe Links auf den Internetseiten des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) Berlin sowie des Landesamtes für Bauen und Verkehr (LBV) Brandenburg.
(Stand August 2011)