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VERKEHR
Gesetzliche Grundlagen für den Busverkehr
Grundlegende Regelungen für den Busverkehr finden sich im Personenbeförderungsgesetz (PBefG - z.B. zu Genehmigungen, zur Definition der verschiedenen Arten des Busverkehrs, zu den Beförderungsentgelten, zur Betriebs-/Beförderungspflicht), in der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft - z. B. zur Betriebsleitung, zum Verhalten im Fahrdienst, zur Ausstattung und Untersuchung der Fahrzeuge) sowie in der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV), die Einzelheiten zu den Genehmigungsvoraussetzungen enthält.
PBefG
BOKraft
PBZugV
Von besonderer Bedeutung für den Busverkehr sind die Lenk- und Ruhezeiten, häufig auch als „Sozialvorschriften” bezeichnet. Über die Verordnung (EG) 561/2006 sind diese in der EU einheitlich geregelt. Inzwischen kann auch wieder unter bestimmten Bedingungen eine modifizierte 12-Tage-Regelung angewendet werden ( Fahrtdauer mindestens 24 Stunden im Ausland/Einhaltung von zwei regelmäßigen Ruhezeiten bzw. einer regelmäßigen und einer reduzierten Ruhezeit nach Verschiebung der Ruhezeit).Fahrpersonalgesetz (FPersG) und Fahrpersonalverordnung (FPersV) ergänzen in Deutschland die EU-Verordnung.
Aktuelle Lenkzeiten – BAG-Leifaden Lenkzeiten - Verordnung (EG) 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften
FPersG
FPersV
Von den Lenkzeiten als Verkehrssicherheitsvorschriften zu unterscheiden sind die zulässigen Arbeitszeiten, die abweichende Regelungen enthalten. In § 21 a Arbeitszeitgesetz (AZG) finden sich Spezialregelungen für das Fahrpersonal. In der EU sollen die Arbeitszeiten für das Fahrpersonal einheitlich sein. mehr
Auch Veranstalter von Busreisen (z.B. Reisebüros) unterliegen grundsätzlich der Genehmigungspflicht nach dem PBefG, selbst wenn sie Busse von bereits lizenzierten Busunternehmen anmieten. Ohne Genehmigung geht es nur unter Einhaltung eng eingeschränkter Voraussetzungen.
Informationen für Reiseveranstalter ohne eigene Busse

