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Der zukünftige Unternehmer im Omnibusverkehr
(PDF, 197 KB) (Dokument-Nr.: 4789)
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1. Genehmigungspflicht und zuständige Behörde
Wer als Unternehmer Linien- oder Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen betreibt, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Für die Erteilung der Genehmigung ist in Berlin das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), Puttkamer Str. 16-18, 10958 Berlin zuständig.
Eine Übersicht der genehmigungspflichtigen Verkehrsformen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und der genehmigungsfreien Verkehre haben wir Ihnen in unserem Merkblatt bereitgestellt.
2. Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung
Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung sind
Der Verkehrsleiter ist in der Regel der Unternehmer selbst oder eine von einem Unternehmen beschäftigte Person, gegebenenfalls auch eine von einem Unternehmen vertraglich beauftragte Person.
Mehr Informationen und Details haben wir für Sie im Merkblatt: Der zukünftige Unternehmer im Omnibusverkehr zusammengestellt.
© IHK Berlin | ISO 9001 | Datenschutzerklärung | Haftung
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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