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VERKEHR

Pflichtqualifikation für Berufskraftfahrer im Busverkehr

Busfahrer/innen, die ihren Führerschein nach dem 9. September 2008 erworben haben, müssen neben der Fahrerlaubnis auch eine sogenannte Grundqualifikation nachweisen, um diesen Beruf auch gewerblich ausüben zu können. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im gewerblichen Personenverkehr. Dies schreibt das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vor, das die EU-Berufskraftfahrer-Richtlinie 2003/59 umsetzt. Ziele dieser Pflichtqualifizierung sind unter anderem eine Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln, die Vermittlung von Kenntnissen zu den Arbeits- und Lenkzeiten, die Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs, eine Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen Verfassung oder auch die Rolle des Fahrers/der Fahrerin als Imageträger für das Unternehmen.

Liegt der Erwerb der Fahrerlaubnis vor dem 10. September 2008, muss keine Grundqualifikation absolviert werden. Hier besteht lediglich die Pflicht zur Weiterbildung durch Schulung, die für Busfahrer/innen erstmals bis September 2013 erfolgt sein muss. Zur Angleichung der Gültigkeitsdauer an die der Fahrerlaubnis kann sich diese Frist bis September 2015 verlängern. Die Weiterbildung hat alle fünf Jahre zu erfolgen und umfasst 35 Stunden.

DOKUMENT-NR. 63289

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