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VERKEHR

Gründungsinfos Taxi- und Mietwagen

Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Für die Erteilung der Genehmigung ist in Berlin das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zuständig.

Zu beachten ist, dass einige Verkehrsformen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtig sind. Welche dieses sind, zeigt diese Übersicht der genehmigungspflichtigen und der genehmigungsfreien Verkehre.

Um eine Genehmigung zu erhalten, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers
  • finanzielle Leistungsfähigkeit seines Betriebes
  • Nachweis der fachlichen Eignung des Unternehmers oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person über die fachliche Eignung zur Führung eines Taxi- bzw. Mietwagenunternehmens.

Nähere Einzelheiten zur Zuverlässigkeit, zur finanziellen Leistungsfähigkeit und zum Nachweis der fachlichen Eignung haben wir für Sie im Merkblatt: Der zukünftige Unternehmer im Taxi- und Mietwagenverkehr zusammengestellt.

DOKUMENT-NR. 63039

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