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Der zukünftige Unternehmer im Taxi- und Mietwagenverkehr
(PDF, 61 KB) (Dokument-Nr.: 4791)
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Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Für die Erteilung der Genehmigung ist in Berlin das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zuständig.
Zu beachten ist, dass einige Verkehrsformen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtig sind. Welche dieses sind, zeigt diese Übersicht der genehmigungspflichtigen und der genehmigungsfreien Verkehre.
Um eine Genehmigung zu erhalten, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Nähere Einzelheiten zur Zuverlässigkeit, zur finanziellen Leistungsfähigkeit und zum Nachweis der fachlichen Eignung haben wir für Sie im Merkblatt: Der zukünftige Unternehmer im Taxi- und Mietwagenverkehr zusammengestellt.
© IHK Berlin | ISO 9001 | Datenschutzerklärung | Haftung
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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