Um den Vorgaben der EU-Luftreinhalterichtlinie zu entsprechen, hat das Land im Jahr 2005 einen Luftreinhalte- und Aktionsplan verabschiedet. Wichtigste Maßnahme ist hier die Umweltzone. Seit 2010 haben nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette freie Fahrt in die Umweltzone. Damit dürfen jetzt nur noch PKWs und LKWs in der Umweltzone genutzt werden, die bestimmte Abgasnormen erfüllen. Mopeds und Motorräder sind nicht betroffen.
Welches Gebiet umfasst die Umweltzone in Berlin?
Die Umweltzone umfasst das Gebiet innerhalb des S-Bahn-Rings - mit Ausnahme der teilweise innerhalb im Ring verlaufenden südlichen Stadtautobahn. Welche Straßen sich in der Umweltzone befinden, können Sie unter diesem Link herausfinden. Das Gebiet ist mit einem Vekehrsschild "Umweltzone" gekennzeichnet.
Damit Sie wissen, ob Sie betroffen sind:
Welches Gebiet umfasst die Umweltzone und wie erkenne ich sie?
Gibt es Ausnahmeregelungen?
Für bestimmte Fahrzeugtypen wie bspw. Kraftfahrzeuge, mit denen schwerbehinderte Personen gefahren werden, Fahrzeuge mit rotem Händlerkennzeichen, Oldtimer, Fahrzeuge gemäß Anhang 3 der Kennzeichnungsverordnung (bspw. Arbeitsmaschinen, mobile Maschinen und Geräte Krankenwagen) hat der Senat eine generelle Ausnahme erteilt. Diese Fahrzeuge benötigen keinen Nachweis über
Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen Einzelausnahmen bei den Berliner Bezirksämtern beantragt werden wie bspw. nachweislich belegbare nicht nachrüstbare Dieselfahrzeuge.