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BERLINER WIRTSCHAFT – JANUAR 2012

Detektivischer Spürsinn

Titelthema-01 © Imagesource Zoom


Petra Breidenstein ist nicht nur ausgebildete Tischlermeisterin und Restauratorin, sondern auch studierte Kunstwissenschaftlerin. Zu ihrem handwerklichen Können und dem wissenschaftlichen Know-how hat sich die Berlinerin über die Jahre in Fortbildungen außerdem ein profundes Wissen über juristische Zusammenhänge angeeignet. Seit 1996 erstellt sie Gutachten zu Schadensfällen an Gemälden und Skulpturen, 2004 wurde sie von der IHK Berlin als Kunstsachverständige vereidigt. Nun arbeitet sie als öffentlich bestellte und vereidigte Kunstsachverständige sowohl für Gerichte und Museen als auch für private Sammler. Petra Breidenstein weiß, dass ein wesentlicher Baustein ihres beruflichen Erfolges ihre ausgezeichnete Fachkenntnis ist. Und sie weiß auch um ihren guten Ruf: „Wenn ich als Kunstsachverständige Restaurierungskosten festlege, dann muss ich wissen, wie man restauriert, sonst kann ich das nicht – und solche Kostenschätzungen gehören eigentlich in alle Schadensgutachten hinein.“

Der Diplom-Informatiker Bernhard Gramberg arbeitet mit seinem Kollegen Norbert Vogel als EDV-Sachverständiger
– natürlich ebenfalls öffentlich bestellt und vereidigt. „Wir werden zu 80 Prozent von Versicherungen beauftragt, da ist das sozusagen ein Muss“, sagt Gramberg. „Wir beobachten bei Kollegen, die den Rundstempel der IHK nicht vorweisen können, dass das Interesse der Auftraggeber schlagartig nachlässt.“ Gramberg und Vogel sind bereits vor über 20 Jahren als Sachverständige von der IHK bestellt und vereidigt worden. Erst jüngst wurde Norbert Vogel bis 2016 erneut bestellt. Die beiden Computer-Freaks sind Profis auf dem Gebiet der EDV: „Um erfolgreich als Sachverständige zu arbeiten, gehört in erster Linie eine riesige Freude an der Materie dazu – in unserem Fall ist das die Begutachtung und Bewertung von Software einschließlich der dazugehörigen Hardware, die Wertermittlung von EDV-Anlagen oder auch Datenwiederherstellungen oder Nachforschungen. Außerdem sollte man gern mit Menschen zu tun haben. Gerade in unserem Fachgebiet gibt es immer wieder neue Fragestellungen, weshalb wir für unsere Sache auch richtig brennen müssen. Das schätzen natürlich die Kunden, die in unser Büro kommen.“

Exotisches Fachgebiet Teppiche

Auch der Ethnologe Dr. Razi Hejazian ist ein von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Sein Fachgebiet sind wertvolle Orientteppiche und Kelims. Hört sich exotisch an, doch sein Sachverstand wird häufiger in Anspruch genommen, als man denkt. Und zwar nicht nur bei Wasserschäden oder Erbschaftsangelegenheiten. „Wir bekommen relativ viele Privataufträge von Menschen, die zum Beispiel auf Türkei-Reisen einen Teppich angezahlt haben und nach ihrer Rückkehr plötzlich unsicher werden, ob es sich bei dem Stück tatsächlich um einen hochwertigen Seidenteppich handelt, der 20 000 Euro kosten soll. Das Erwachen ist oft sehr lehrreich – und ernüchternd.“ Wenn solche Teppichkäufer sein Wertgutachten noch vor der Überweisung der Restsumme einholen, bleibt der Schaden in der Regel überschaubar – „denn die Verkäufer in der Türkei wissen genau, dass das Geschäft gelaufen ist, wenn ein vereidigter Sachverständiger eingeschaltet ist“.

Die öffentliche Bestellung von Sachverständigen hat ihre historischen Wurzeln im frühen Mittelalter und ist heute gar nicht mehr wegzudenken aus unserem Alltag. Die Rechtsanwältin Katharina Bleutge arbeitet für das Institut für Sachverständigenwesen (IfS) in Köln und hält regelmäßig in Berlin Vorträge. „In unserem hochtechnisierten und arbeitsteiligen Alltag kommt der beruflich eng spezialisierte Bürger kaum mehr ohne die Inanspruchnahme von Sachverständigen aus“, weiß sie. Überall werden qualifizierte Sachverständige benötigt – vor Gericht ebenso wie in der Politik oder in der Wirtschaft, bei Versicherungen, auf dem Bau, im Gesundheitswesen. Vor allem profitieren auch Privatleute von der Kompetenz der Kenner – zum Beispiel vor dem Kauf oder der Anmietung einer Immobilie, nach einer Erbschaft oder im Streit mit dem Nachbarn.

DOKUMENT-NR. 91792

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