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23. JANUAR 2012

Adressservice der IHK Berlin – Recht auf Widerspruch wird bekräftigt

Die IHK Berlin ändert ab sofort ihre Richtlinien für den Adressservice. Das ist das Ergebnis einer Überprüfung der Abläufe durch den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Künftig wird die Kammer jedes Mitgliedsunternehmen noch ausführlicher über das Recht informieren, der Weitergabe bestimmter Firmendaten an andere Betriebe zu widersprechen.

Mit dem Adressservice unterstützen die Industrie- und Handelskammern in der Bundesrepublik Deutschland ihre Mitgliedsunternehmen bei der Kundenakquise und bei der Anbahnung neuer Geschäftskontakte. Sie erfüllen damit ihren im IHK-Gesetz geregelten Auftrag, die gewerbliche Wirtschaft zu fördern. Die IHKs dürfen deshalb zur Förderung von Geschäftsabschlüssen und zu anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken die Namen, Anschriften und Branchenbezeichnungen ihrer Mitgliedsunternehmen an andere Unternehmen weitergeben. Weitere Unternehmensdaten wie die Telefon- und Faxnummern, das Gründungsdatum oder die Betriebsgrößenklasse dürfen dann an andere Unternehmen übermittelt werden, wenn die IHKs ihre Mitglieder über die Möglichkeit des Widerspruchs zur Datenübermittlung in Kenntnis gesetzt haben. Bisher informiert die IHK Berlin ihre neuen Mitglieder im Begrüßungsschreiben zwar über dieses Widerspruchsrecht. Nach Auffassung des Landesdatenschutzbeauftragten müsse die Berliner Kammer die Unternehmen dabei aber konkret über den Umfang aller zur Weitergabe vorgesehenen Daten informieren. Ab sofort wird die IHK Berlin daher ihre Mitglieder auch in diesem Sinne informieren und dabei alle zur Weitergabe infrage kommenden Daten benennen.

Nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten der IHK Berlin, Markus Thoma, sorgt der Hinweis des Landesdatenschutzbeauftragten für Klarheit im Adressservice: „Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat konkretisiert, wie wir die Daten unserer Mitgliedsunternehmen in ihrem Interesse zur Förderung ihrer Geschäftskontakte an andere Unternehmen weitergeben dürfen. Der Adress­service ist eine wichtige Dienstleistung für Unternehmen. Die Einhaltung des Datenschutzes ist dabei für uns oberstes Qualitätsmerkmal. Wir werden weiter unseren hohen Standard im Datenschutz halten und künftig noch konkreter über die Datenweitergabe informieren“. Unternehmen, die Fragen zum Adressservice haben, oder einer Weitergabe ihrer Firmendaten zur Geschäftsförderung widersprechen möchten, können sich zusätzlich per Fax, E-Mail oder telefonisch an die IHK Berlin wenden.

Pressemitteilung der IHK Berlin vom 23. Januar 2012

DOKUMENT-NR. 92703

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