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Verpackung und Recycling (Dokument-Nr.: 9957)
24. JANUAR 2012
Vollständigkeitserklärung: Register ab sofort geöffnet
Seit Montag können Berliner Unternehmen ihre Vollständigkeitserklärung im Online-Register der IHK hinterlegen. Darauf weist die IHK Berlin hin. Unternehmen, die zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung nach der Verpackungsverordnung verpflichtet sind, müssen ihre Daten bis zum 1. Mai 2012 im Online-Register www.ihk-ve-register.de hinterlegen.
Unternehmen sind laut Verpackungsverordnung zur jährlichen Abgabe einer Vollständigkeits-erklärung bei ihrer IHK verpflichtet, wenn sie pro Kalenderjahr Verpackungsmengen von mehr als 30 Tonnen Kunststoff, 50 Tonnen Papier oder Pappe beziehungsweise mehr als 80 Tonnen Glas in den Verkehr bringen. Für Betriebe mit geringeren Beträgen gilt keine Hinterlegungspflicht.
Die Vollständigkeitserklärung wird ausschließlich elektronisch in dem dafür vorgesehenen Register hinterlegt (www.ihk-ve-register.de). Vor der Abgabe muss die Richtigkeit der Daten beispielsweise von einem Wirtschaftsprüfer oder einem IHK-Sachverständigen mit seiner qualifizierten elektro-nischen Signatur unterzeichnet werden. Unter einer Vollständigkeitserklärung versteht man den Nachweis eines Unternehmens über seine im abgelaufenen Jahr in Umlauf gebrachten Mengen von Verkaufsverpackungen.
Ab Mai dieses Jahres veröffentlicht der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) dann fortlaufend die Adressen der Unternehmen, die eine ordnungsgemäße Erklärung abgegeben haben.
Weitere Informationen finden Sie im Internet hier .
Pressemitteilung der IHK Berlin vom 24. Januar 2012

