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EHRENAMT
Ausschuss Schlichtung
(Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsbildungsverhältnis gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG.)
Wann sollte der Schlichtungsausschuss angerufen werden?
Sind Auszubildende und Ausbildungsbetrieb aus eigener Kraft nicht mehr in der Lage, das Problem zu lösen und zu einer notwendigen Vertrauensbasis zurückzufinden, eskaliert der Streit und kommt es zu Abmahnungen oder sogar Kündigungen, kann der Schlichtungsausschuss weiterhelfen.
Der Schlichtungsausschuss muss nach dem Arbeitsgerichtsgesetz angerufen werden, bevor eine Klage wegen Streitigkeiten aus bestehenden Ausbildungsverhältnissen vor dem Arbeitsgericht erhoben werden kann. Dies schließt Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Kündigungen oder Aufhebungsverträgen ein.
Der Schlichtungsausschuss wird nur auf Antrag des Auszubildenden oder des Ausbildenden tätig. Ist ein Beteiligter minderjährig, so kann der Antrag nur von den gesetzlichen Vertretern gestellt werden.
Die Geschäftsstelle des Schlichtungsausschusses hilft bei der Aufnahme von Anträgen, die schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden können. Das Verfahren ist gebührenfrei.
Wie läuft das Verfahren ab?
Das Verfahren ist in einer Verfahrensordnung der IHK Berlin festgelegt. Die Verhandlung vor dem Ausschuss ist nicht öffentlich. Während des Verfahrens wird eine gütliche Einigung angestrebt.
Es gibt fünf Möglichkeiten, wie die Verhandlung abgeschlossen werden kann:
- gütliche Einigung (Vergleich)
- einstimmiger Spruch des Ausschusses
- Säumnisspruch
- Feststellung des Ausschusses, dass weder eine Einigung noch ein Spruch möglich war
- Rücknahme des Antrages, die vom Ausschuss festzustellen ist.
Ein vom Ausschuss geschlossener Vergleich wird unter Angabe des Tages seines Zustandekommens von den Mitgliedern des Ausschusses und den Beteiligten unterzeichnet.
Sofern das Verfahren keine anderweitige Erledigung findet, insbesondere durch Rücknahme des Antrages oder Vergleichs, hat der Ausschuss einen Spruch zu fällen. Dieser wird wirksam, wenn er innerhalb einer Woche von den Vertragspartnern anerkannt wird. Erfolgt keine Anerkennung, so kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Spruchs Klage vor dem Arbeitsgericht eingereicht werden.
Mitglieder:
Arbeitgeber
| Henning Dröse | ehem. Siemens AG |
| Kristina Fuhrmann | IKEA Deutschland GmbH & Co. KG |
| RA Dr. Thomas Hansen | Fachanwalt für Arbeitsrecht |
| RA Markus Jahn, LL.M | Bernstorff & Kollegen |
| RA Arne Kondmann | Braune & Partner |
| Susanne Krusch | KaDeWe |
| RA Dr. Christian Lampe | Fachanwalt für Arbeitsrecht |
| Klaus-Dieter Langen | Unternehmensberatung |
| Horst Leyer | Deutsche Bahn JobService GmbH |
| Burkhard Muth | ehem. DaimlerChrysler AG |
| Heide Marie Neumann | Kiezküchen Ausbildung gGmbH |
| Gabriele Scharni | Debeka Versicherungen |
| Heinz-Jürgen Schrader | ehem. BHF-Bank AG |
| Dr. Dirk Schwenzer | Annedore-Leber-Berufsbildungswerk Berlin |
| Heike Traut | Swissotel Berlin |
| Luise Urbschat | Robert Lindner GmbH & Co. KG |
| Sabine Wagenführ | Commerzbank |
| Albrecht Winkler | Hotel- und Gaststätten Verband |
| Eva Witzgall | Bayer Pharma AG |
Arbeitnehmer
| Karl-Heinz Austermühle | ver.di |
| Marco Behrendt | IG Metall Pepperl u. Fuchs GmbH |
| Katja Boll | ver.di |
| Gerd Brandt | IG Metall |
| Daniela Dallach | IG Metall |
| Joachim Elsholz | IG BCE |
| Thomas Hafke | IG Metall Siemens AGl |
| Hivzi Kalayci | IG Bau |
| Andreas Krause | IG Metall, DaimlerChrysler AG |
| Marlis Kretzschmar | ver.di, Galeria Kaufhof Filiale 210 |
| Miriam Krühler | Gewerkschaft NGG |
| Dirk Kuske | IG Bau |
| Peter Matthiesen | Gewerkschaft NGG |
| Jens Prietzel | IG Metall |
| Christin Richter | DGB |
| Sebastian Riesner | Gewerkschaft NGG, |
| Michael Rother | IG Metall |
| Kai Schindler | ver.di, Berliner Wasserbetriebe |
| Karlheinz Winkelmann | IG Bau |
Letzte Änderung: 04/12

