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STANDORTPOLITIK

Bebauungspläne

Bebauungspläne legen die Nutzung von Grundstücken rechtsverbindlich fest. Sie enthalten rechtsverbindliche Regelungen für die Nutzung von Grundstücken und werden aus dem Flächennutzungsplan Berlin entwickelt. Die Bezirke der Stadt beschließen Bebauungspläne als Verordnung. Zu jedem Bebauungsplan gehört eine Begründung, die Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Plans darlegen muss.

Im Bebauungsplan können u.a. festgesetzt werden:

  • die Art und das Maß der baulichen Nutzung;
  • die bebaubaren und nicht bebaubaren Grundstücksflächen;
  • die Höhe und Bauweise der Gebäude, Verkehrs- und Versorgungsflächen;
  • Flächen für Geh-, Fahr- und Leitungsrechte;
  • öffentliche und private Grünflächen sowie Flächen für die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern usw.

Bebauungspläne können mit ihren rechtsverbindlichen Festsetzungen erheblich in die Belange und wirtschaftlichen Absichten der Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken eingreifen. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan kann Grundlage von Bau- und Nutzungsgeboten bzw. -verboten und sogar von Enteignungen sein. Deshalb ist es ratsam, sich bei Kauf-, Bau- oder Investitionsabsichten rechtzeitig beim Stadtplanungsamt des jeweiligen Bezirks über die Existenz oder Vorbereitung eines Bebauungsplans für einen Betriebsstandort zu informieren.

Weil Bebauungspläne wesentlich in die Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken eingreifen können, sind für sie im Baugesetzbuch Verfahrensvorschriften festgelegt. Die Bürger sind möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Ihnen ist bei der Bürgerbeteiligung Gelegenheit zur Einsicht in die Planungsunterlagen und zur Abgabe von Stellungnahmen zu geben. Wie alle anderen Träger öffentlicher Belange muss auch der IHK als Vertreterin der Interessen der Wirtschaft Gelegenheit gegeben werden, Bedenken und Anregungen zu äußern. Diese müssen dann im Abwägungsprozess berücksichtigt werden.

Stand: April 2012

DOKUMENT-NR. 16372

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