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AKTUELLE BEBAUUNGSPLÄNE

Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg

B-Plan VI-140e VEOrtsteil Kreuzberg
Geltungsbereich:Für das Flurstück 3289 zwischen Parkanlage, Möckernstraße und Yorckstraße im Ortsteil Kreuzberg
Planinhalt:

Festsetzung von Gebäudeflächen, einer Fläche für Tiefgaragen sowie einer Straßenverkehrsfläche.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll gemäß § 1 (5) Baugesetzbuch (BauGB) eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und die umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Er soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu fördern. bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurden u. a. berücksichtigt:
- die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,
- die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung sowie die Schaffung sozial stabiler Bewohnerstrukturen,
- die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen,
- die Belange des Umweltschutzes, insbesondere des Boden-, Klima- und Naturschutzes sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan VI-140e VE verfolgt folgende wesentliche Ziele:
- Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Entwicklung eines gemischten Quartiers zum Wohnen und Arbeiten,
- Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, die sich an dem städtebaulichen Konzept orientiert und dieses in seinen Grundzügen sichert,
- Ermöglichung eines flächensparenden Bauens durch eine entsprechende städtebauliche Dichte bei gleichzeitiger Wahrung der Wohn- und Arbeitsqualitäten,
- Prüfung, Bestimmung und Sicherung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Umwelt.

Frist:18.05.2012

B-Plan VI-4-1abOrtsteil Kreuzberg
Geltungsbereich:Für das Grundstück Gitschiner Straße 21-22 im Ortsteil Kreuzberg
Planinhalt:

Festsetzung eines Gewerbegebietes.

- Änderung der Gebietsausweisung von Freibad Kreuzberg und Straßenland in Gewerbegebiet
- Festlegung der überbaubaren Grundstücksfläche, Bauhöhen

Die bestands- und denkmalorientierte Sicherung der Nutzungen und der baulichen Strukturen soll durch die Änderung der Planfestsetzung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans VI-4 gewährleistet werden.

Frist:01.06.2012

DOKUMENT-NR. 58002

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