. .
Illustration

AKTUELLE BEBAUUNGSPLÄNE

Bezirk Marzahn-Hellersdorf

B-Plan 10-43Ortsteil Hellersdorf
Geltungsbereich:Für die Grundstücke Klausdorfer Straße 2/8 A, Mittenwalder Straße 1/5 B, Zossener Straße 121, 123, 141/151 und Alte Hellersdorfer Straße 130 im Ortsteil Hellersdorf.
Planinhalt:

Festsetzung zweier allgemeinen Wohngebiete, eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung der Nahversorgung, einer Fläche für den Gemeinbedarf sowie einer Straßenverkehrsfläche und einer öffentlichen Parkfläche.

Unter Beachtung der Grünvernetzung zwischen dem Wuhle-Landschaftsraum und der Hönower Weiherkette nördlich außerhalb des Plangebietes soll dem differenzierten Leitbild folgend ein Wohnen im Grünen am Rande der Stadt ermöglicht werden. Typisch das Ortsbild prägende und städtebauliche gliedernde Elemente der Großsiedlung sollen aufgenommen und berücksichtigt werden.

Dazu sollen die Klausdorfer Straße 8A und die Rückbauflächen an der Zossener Straße als allgemeines Wohngebiet gesichert werden. Unter Beachtung der städtebaulichen prägenden Elemente und zur Schaffung neuer Bebauungs- und Eigentumsformen innerhalb der vorhandenen Großsiedlungsstrukturen sollen geringe Nutzungsmaße festgesetzt werden. Zusätzlich soll eine kleinteilige Bebauung die langfristige Entwicklung dieser Wohnstandorte prägen und als gliederndes Band in Richtung Süden weitergeführt werden.

So wird das Angebot an Wohnformen im Gebiet erweitert und differenziert. Damit können Bewohner an ihr Gebiet gebunden und neue Zielgruppen erreicht werden. Die damit einhergehende Bevölkerungsstabilisierung trägt zur generellen Stärkung des Quartiers Alte Hellersdorfer Straße als Wohnstandort bei.

Im Zentrum des Plangebiets befinden sich langfristig zu sichernde Gemeinbedarfseinrichtungen zur Versorgung des Einzugsbereichs. Durch ihre typischen geringer geschossigen Bebauungsformen und die vorhandenen großzügigen Freiflächen, waren sie als Infrastrukturband Ursprung des städtebaulichen Leitbildes und fügen sich in das Wohnen im Grünen am Rande der Stadt ein.

Der bereits durch Einzelhandelseinrichtungen genutzte und durch seine städtebauliche Ausprägung deutlich abgegrenzte Bereich soll als Nahversorgungszentrum gesichert und damit gestärkt werden. Auf der Grundlage des beschlossenen Zentren- und Einzelhandelskonzeptes trägt dies zur Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und zur Entwicklung und Erhaltung zentraler Versorgungsbereiche bei.

Frist:30.05.2012

B-Plan XXIII-38Ortsteil Kaulsdorf
Geltungsbereich:Für das Gelände zwischen Mosbacher Str., Chemnitzer Str., Lenbachstr., Honsfelder Str. und Wuhle sowie für einen Abschnitt der Lenbachstr. zwischen Lenbachstr. 29 B und Honsfelder Str. im Ortsteil Kaulsdorf, Biesdorf
Planinhalt:Vorrangige Aufgabe des Bebauungsplanes ist gemäß §1 BauGB eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu beizutragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Darüber hinaus sollen die Wohlbedürfnisse der Bevölkerung bei vermeidung einseitiger Bevölkerungsstruktur sowie die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Bevölkerungsentwicklung berücksichtigt werden.

Mit dem Bebauungsplan werden folgende wesentliche Ziele verfolgt:
- Sicherung vorhandener Siedlungsstrukturen und die Ermöglichung gebietsverträglicher Nachverdichtung,
- Sicherung des Wuhlerandstreifens mit den Uferwanderweg und einem öffentlichen Spielplatz,
- Sicherung und Entwicklung der ortstypischen Grünstrukturen und Gartenbereiche entlang der Wuhle,
- Sicherung der Kleingärten als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingarten als weiteres prägendes Element innerhalb des übergeordneten Grünzuges der Wuhle einschließlich der Sicherung der Durchwegbarkeit zur Verbesserung der Aufenthaltsbereiche an der Wuhle,
- Neuordnung der Lenbachstraße zur Sicherung eines übersichtlichen Verkehrsablaufs.
Frist:01.06.2012

B-PlanXXI-32b-2Ortsteil Biesdorf
Geltungsbereich: für das Grundstück Distelfalterstraße 41 (Klax-Kita) und das Flurstück 2278
Planinhalt: Festsetzung als Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Kindertagesstätte" und Festsetzung einer Straßenverkehrsfläche
Das Flurstück 2278 soll der bestehenden Nutzung Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Kindertagesstätte" zugeordnet werden. Die Kita ist seit 2001 im Bestand vorhanden. Es erfolgt lediglich ein Erweiterung der Kitafreifläche, die im Zuge der geplanten Aufstockung um 15 Kitaplätze erforderlich wird.
Frist: 5.06.2012

DOKUMENT-NR. 57998

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 030 31510-453
  • Fax: 030 31510-105

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • MITTENDRIN BERLIN