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| B-Plan 10-43 | Ortsteil Hellersdorf |
| Geltungsbereich: | Für die Grundstücke Klausdorfer Straße 2/8 A, Mittenwalder Straße 1/5 B, Zossener Straße 121, 123, 141/151 und Alte Hellersdorfer Straße 130 im Ortsteil Hellersdorf. |
| Planinhalt: | Festsetzung zweier allgemeinen Wohngebiete, eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung der Nahversorgung, einer Fläche für den Gemeinbedarf sowie einer Straßenverkehrsfläche und einer öffentlichen Parkfläche. Unter Beachtung der Grünvernetzung zwischen dem Wuhle-Landschaftsraum und der Hönower Weiherkette nördlich außerhalb des Plangebietes soll dem differenzierten Leitbild folgend ein Wohnen im Grünen am Rande der Stadt ermöglicht werden. Typisch das Ortsbild prägende und städtebauliche gliedernde Elemente der Großsiedlung sollen aufgenommen und berücksichtigt werden. Im Zentrum des Plangebiets befinden sich langfristig zu sichernde Gemeinbedarfseinrichtungen zur Versorgung des Einzugsbereichs. Durch ihre typischen geringer geschossigen Bebauungsformen und die vorhandenen großzügigen Freiflächen, waren sie als Infrastrukturband Ursprung des städtebaulichen Leitbildes und fügen sich in das Wohnen im Grünen am Rande der Stadt ein. |
| Frist: | 30.05.2012 |
| B-Plan XXIII-38 | Ortsteil Kaulsdorf |
| Geltungsbereich: | Für das Gelände zwischen Mosbacher Str., Chemnitzer Str., Lenbachstr., Honsfelder Str. und Wuhle sowie für einen Abschnitt der Lenbachstr. zwischen Lenbachstr. 29 B und Honsfelder Str. im Ortsteil Kaulsdorf, Biesdorf |
| Planinhalt: | Vorrangige Aufgabe des Bebauungsplanes ist gemäß §1 BauGB eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu beizutragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Darüber hinaus sollen die Wohlbedürfnisse der Bevölkerung bei vermeidung einseitiger Bevölkerungsstruktur sowie die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Bevölkerungsentwicklung berücksichtigt werden. Mit dem Bebauungsplan werden folgende wesentliche Ziele verfolgt: - Sicherung vorhandener Siedlungsstrukturen und die Ermöglichung gebietsverträglicher Nachverdichtung, - Sicherung des Wuhlerandstreifens mit den Uferwanderweg und einem öffentlichen Spielplatz, - Sicherung und Entwicklung der ortstypischen Grünstrukturen und Gartenbereiche entlang der Wuhle, - Sicherung der Kleingärten als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingarten als weiteres prägendes Element innerhalb des übergeordneten Grünzuges der Wuhle einschließlich der Sicherung der Durchwegbarkeit zur Verbesserung der Aufenthaltsbereiche an der Wuhle, - Neuordnung der Lenbachstraße zur Sicherung eines übersichtlichen Verkehrsablaufs. |
| Frist: | 01.06.2012 |
| B-PlanXXI-32b-2 | Ortsteil Biesdorf |
| Geltungsbereich: | für das Grundstück Distelfalterstraße 41 (Klax-Kita) und das Flurstück 2278 |
| Planinhalt: | Festsetzung als Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Kindertagesstätte" und Festsetzung einer Straßenverkehrsfläche Das Flurstück 2278 soll der bestehenden Nutzung Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Kindertagesstätte" zugeordnet werden. Die Kita ist seit 2001 im Bestand vorhanden. Es erfolgt lediglich ein Erweiterung der Kitafreifläche, die im Zuge der geplanten Aufstockung um 15 Kitaplätze erforderlich wird. |
| Frist: | 5.06.2012 |
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Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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