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STANDORTPOLITIK

Wirtschaftsstandort Berlin

Die IHK Berlin setzt sich gegenüber der Politik dafür ein, Berlin zur wirtschaftsfreundlichsten Stadt in Deutschland zu entwickeln. Neben Standortvergleichen und Informationen zum Berliner Mittelstand, finden Sie hier Informationen zur gemeinsamen Clusterstrategie von Berlin und Brandenburg, zur Wirtschaftsförderung sowie IHK-Forderungen für eine unternehmensfreundliche Verwaltung.

Rotes Rathaus © philipus - Fotolia.com

WIRTSCHAFTSSTANDORT BERLIN

Unternehmensfreundliche Verwaltung

Unternehmer erwarten vor allem drei Dinge im Umgang mit der Verwaltung: klare Strukturen, wenig Bürokratie und viel Kompetenz. Eine Verwaltung, die sich an den Erwartungen der Wirtschaft orientiert, ist ein echter Standortvorteil. Wir setzen uns dafür ein, dass Berlins Verwaltung wirtschaftsfreundlicher wird: Eine Stadt der kurzen Wege, schnellen Entscheidungen, transparenten Abläufe und kompetenten Ansprechpartner. mehr

Baukkraene © moonrun - Fotolia.com

WIRTSCHAFTSSTANDORT BERLIN

Regionale Wirtschaftsförderung

Das Land Berlin unterstützt die Entwicklung der Berliner Infrastruktur, der Wissenschaftslandschaft und der Unternehmen in Form zahlreicher Förderprogramme. Hauptziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes und damit auch seine Wirtschaftskraft zu erhöhen. mehr

Bauarbeiten Berlin Lehrter Bahnhof © Hans-Joarchim Kirsche - DB AG

WIRTSCHAFTSSTANDORT BERLIN

Standortvorteile Berlins

Die Lage inmitten der erweiterten Europäischen Union, Berlin als bundespolitisches Herz Deutschlands, die hervorragende Infrastruktur, die agile Wissenschaftslandschaft und das Humankapital Berlins sind Standortvorteile der Stadt. mehr

Reichstag in Berlin © Tina Fritze - Aboutpixel

BROSCHÜRE

IHK-Broschüre „1990-2010 Deutsche Einheit in Berlin“ (PDF, 4.905 KB)

Die vergangenen zwanzig Jahre bewegten Berlin wie kaum eine andere Stadt der Welt. Beim Zusammenwachsen der zwei Stadthälften trafen auch zwei Wirtschaftssysteme aufeinander, die in eine moderne und innovative Zukunft überführt wurden. zum Download

DOKUMENT-NR. 53068

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