Für die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit (ALG I) erhalten Sie hier weitere Hinweise.
Wichtiger Hinweis: Seit dem 28. Dezember 2011 sind die neuen Regelungen für den Gründungszuschuss in Kraft. Nun gelten für Anträge die geänderten Bedingungen, s. unser Merkblatt "
Gründungszuschuss Geschäftsplan
".
Informationsveranstaltung zum Gründungszuschuss
In dieser Informationsveranstaltung erläutern wir Ihnen, was Sie beachten müssen und welche Kriterien Sie erfüllen sind, wenn Sie eine fachkundige Stellunganhme der IHK Berlin erhalten möchten. Bitte beachten Sie, dass diese Veranstaltung kein Existenzgründungsseminar ersetzt und sich nur an ALG I Empfänger richtet, die sich mit einem Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit selbständig machen möchten.
Bitte melden Sie sich per Mail bei petra.rauch@berlin.ihk.de für den nächsten Termin an:
5. Juni, Beginn 10 Uhr.
Wir empfehlen jedem, der einen Businessplan bei uns einreichen möchte, diese Veranstaltung zu besuchen.
Konzept
Wir können eine Stellungnahme zu Ihrer Planung nur abgeben, wenn wir ein schlüssiges Konzept erhalten, welches u.a. die folgenden Punkte enthalten muss:
Angaben zur persönlichen Qualifikation (fachlich und kaufmännisch),
ein Konzept, aus dem ersichtlich wird, welche Idee hinter Ihrer Existenzgründung steht und wie Sie Ihre Umsätze generieren,
eine Beispielkalkulation,
eine Kapital- und Finanzierungsplanung sowie die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau,
das Konzept sollte neben dem Zahlenteil mindestens aus 5-6 Seiten bestehen.
Weitere Erläuterungen zur Erstellung eines Businessplanes, können Sie auch dem Dokument "
Gründungszuschuss Geschäftsplan
" im Downloadbereich entnehmen. Reichen Sie die Unterlagen ungebunden ein. Die IHK Berlin gibt nur Stellungnahmen für gewerbliche Gründungsvorhaben in Berlin ab.
Stellungnahmen für Handwerksbetriebe oder freiberuflich Tätige geben wir nicht ab. Weitere fachkundige Stellen sind u.a. Fachverbände oder Steuer- und Unternehmensberater.