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INFORMATION/SERVICE

Hinweise zur Führung und Vorbereitung eines Hausbankgespräches

Vorbemerkung: Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung im Kreditgeschäft

Die wenigsten Investitionsvorhaben lassen sich allein mit dem vorhandenen Eigenkapital finanzieren. Die überwiegende Zahl der Unternehmer benötigt dafür Darlehen eines Kreditinstituts - sog. Fremdkapital. Da das Bankgespräch (und eine positive Kreditentscheidung) von zentraler Bedeutung für Ihr Vorhaben sind, möchten wir Ihnen mit diesem Merkblatt einige Informationen zur Gesprächsvorbereitung geben und Ihnen einen Einblick in die Bewilligungspraxis in einem Kreditinstitut vermitteln.

Kreditwürdig-keitsprüfung
Was die Banksehen will
Sicherheiten


1. Kreditwürdigkeitsprüfung

Das Kreditinstitut wird im Rahmen einer Kreditwürdigkeitsprüfung analysieren, ob Sie und Ihr Vorhaben die Gewähr für eine ordnungsgemäße Rückzahlung und die Erfüllung der Verbindlichkeiten bieten.

1.1 Persönliche Kreditwürdigkeit

Ihre persönliche Kreditwürdigkeit ist gegeben, wenn Sie aufgrund Ihrer Zuverlässigkeit, Ihrer beruflichen und fachlichen Qualifikation und Ihrer unternehmerischen Fähigkeiten Vertrauen verdienen. Gute unternehmerische Eigenschaften sind die beste Sicherheit für eine ordnungsgemäße Kreditrückzahlung und spielen deshalb bei der Kreditentscheidung eine wichtige Rolle. Nur ein qualifizierter Unternehmer ist auch ein guter Kreditnehmer. Sie sollten daher:

  • persönliche Kreditwürdigkeit ausstrahlen

Für einen guten Unternehmer sind Zielstrebigkeit und Überzeugungskraft, Durchsetzungsvermögen und Flexibilität unverzichtbare Eigenschaften. Von einem Kreditnehmer erwartet die Bank darüber hinaus Verlässlichkeit, Glaubwürdigkeit, Ehrlichkeit und Verantwortungsbewußtsein. Stellen Sie diese persönlichen Eigenschaften gerade auch im Umgang mit Ihrer Bank unter Beweis.

Kompetenz beweisen

Neben den persönlichen Eigenschaften sind unternehmerisches Fachwissen und Können erforderlich. Dass Sie die Stärken und Schwächen Ihres Unternehmens kennen, Entwicklungen erklären und Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen können, sollte selbstverständlich sein. Auch die Kenntnis der eigenen finanziellen Grenzen und der aktuellen Bankkonditionen gehört dazu.

  • die Branche kennen

Jedes Unternehmen ist in ein wirtschaftliches Umfeld eingebettet. Konjunkturelle und branchenspezifische Entwicklungen beeinflussen daher auch Ihr Unternehmen. Die Beurteilung der Branche mit Ihren Problemen und künftigen Entwicklungschancen ist deshalb ein weiterer wichtiger Bestandteil der Kreditwürdigkeitsprüfung. Informieren Sie sich daher eingehend über die allgemeine Wirtschafts- und Branchenentwicklung.

Überzeugen Sie durch seriöses Auftreten, gewandte klare Ausdrucksweise, Offenheit und Zielstrebigkeit.

Materielle Kreditwürdigkeit

Bei der materiellen Kreditwürdigkeitsprüfung wird analysiert, ob Ihr Vorhaben eine Gewähr bietet, den Kredit überhaupt zurückzahlen zu können. Die Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit ist das Kernstück jeder Kreditbeurteilung.

Die von der Bank benötigte Plangröße ist nicht das Betriebsergebnis, sondern die entscheidende Größe für die Beurteilung der Ertragskraft eines Unternehmens ist der sogenannte Cash-flow. Der Cash-flow gibt im allgemeinen an, wieviel Geld ein Unternehmen erwirtschaftet hat. Für die finanzwirtschaftliche Disposition ist der Cash-flow einer Periode die zentrale Größe. Der Cash-flow wird ermittelt, indem Sie die Abschreibungen dem Betriebsergebnis hinzuaddieren. Man geht nämlich davon aus, dass die Abschreibungen als Aufwand in die Preise kalkuliert und über die Umsatzerlöse verdient werden, ohne dass die verrechneten Abschreibungsbeträge (anders als zum Beispiel Gehalts- oder Mietzahlungen) mit Ausgaben verbunden wären.

Zur Ermittlung der Kapitaldienstgrenze werden vom Cash-flow die Einkommensteuerbelastung, die Sonderausgaben sowie die Entnahmen für die private Lebensführung abgezogen. Die Höhe der Kapitaldienstgrenze ist für die Bank eine der wichtigsten Entscheidungsgrößen bei der Gewährung eines Kredites, da eine im Verhältnis zum Kapitaldienst prognostizierte hohe Kapitaldienstgrenze der Bank die Gewähr gibt, dass die Zahlung von Zins- und Tilgungsbeträgen als weitgehend gesichert angesehen werden kann.

2. Was die Bank sehen will

Welche Unterlagen Ihre Bank ggf. noch von Ihnen benötigt, entnehmen Sie der Checkliste für einen Kreditantrag.

2.1 Vorhabensbeschreibung

Sie müssen den Gegenstand des Unternehmens, also seinen Zweck, ausführlich und schriftlich formulieren. Weitere wichtige Punkte sind die Beurteilung der Marktchancen sowie der Konkurrenzsituation und die Strategie des Unternehmens.

2.1 Investitionsplan

Im Vordergrund stehen Anschaffungen im Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Unter Anlagevermögen versteht man langfristig benötigte Betriebsanlagen, wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Laden- und Büroeinrichtungen sowie Fahrzeuge. Diese Wirtschaftsgüter werden in Ihrer Bilanz aktiviert und nach den allgemeinen Vorschriften der Steuergesetzgebung abgeschrieben. Beim Umlaufvermögen handelt es sich um sich laufend umschlagende Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Handelswaren. Eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen ferner laufende Betriebskosten, wie Mieten, Personalkosten usw., die es oft vorzufinanzieren gilt.

Kalkulieren Sie Ihren Kapitalbedarf keinesfalls zu knapp, sondern sehen Sie eine angemessene Reserve für Anlaufkosten und unvorhergesehene Schwierigkeiten vor. Eine nachträgliche Krediterhöhung wirft ein schlechtes Bild auf Ihre unternehmerische Kompetenz und verschlechtert Ihre Verhandlungsposition gravierend.

2.2 Rentabilitätsvorschau

Eine Rentabilitätsvorschau dient der Bank zur Beurteilung der zukünftigen Ertragslage, denn nicht die Vergangenheit, sondern die Zukunft bezahlt den Kredit. Es handelt sich um eine knapp gefasste, in die Zukunft gerichtete Gewinn- und Verlustrechnung, die insbesondere über die Relation zwischen Aufwand und Ertrag Aufschluss gibt. Bemühen Sie sich, zu realistischen Ansätzen zu kommen.

2.3 Liquiditätsvorschau

Da sich Liquiditätsprobleme sofort auf dem Kontokorrentkonto niederschlagen und die ordnungsgemäße Kreditrückführung gefährden, beobachten die Banken die Liquiditätsentwicklung ihrer Kreditnehmer sehr sorgfältig. Die Erstellung einer Liquiditätsvorschau ist erforderlich, um zukünftige Finanzierungsengpässe und Überschüsse frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig gegenzusteuern. Die Vorlage dieser Vorschau beweist unternehmerische Kompetenz und stärkt auch das Vertrauensverhältnis. Denn die Bank kann damit Zahlungsengpässe sowie deren Gründe und Dauer rechtzeitig erkennen.

Geben Sie nie zu positive Plan- und Erwartungswerte an! Wenn Ihre Zahlen sich nicht bestätigen, muss die Bank annehmen, das Sie Ihre wirtschaftliche Situation günstiger einschätzen, als sie tatsächlich ist.

2.4 Forderungen und Verbindlichkeiten

Erstellen Sie eine Liste aller offenen Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit Angabe der Fälligkeiten

Wichtig: Unterlegen Sie Ihre Zahlen mit aktuellen Betriebswirtschaftlichen Auswertungen!


3. Sicherheiten

Kredit ist dem sprachlichen Ausdruck nach Vertrauenssache. Aber allein das Vertrauen darauf, dass der Kreditnehmer den erhaltenen Betrag vereinbarungsgemäß zurückzahlt, kann die Kreditgewährung nicht rechtfertigen.

Die Bestellung einer Sicherheit stellt für die Bank eine Art Garantiefunktion dar, falls unvorhersehbare Umstände eintreten, die die Rückzahlung des Kredits verhindern und die Bank dann aus dem Verkaufserlös der Sicherheiten ihren Kredit bekommen kann. Für die Bank sind stets folgende Fragen maßgebend:

  • ist die in Aussicht gestellte Sicherheit gut und ausreichend
  • lässt sich die Sicherheit leicht vereinbaren und einfach überwachen
  • ist die Sicherheit schnell und ohne Schwierigkeiten zu verwerten.

Achtung: Falls Sie keine werthaltigen Sicherheiten stellen können, gibt es noch eine Alternative, denn ein gutes Konzept sollte nicht an fehlenden Sicherheiten scheitern. Besprechen Sie mit Ihrer Bank die Möglichkeit einer Bürgschaft durch die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH, Schillstraße 9, 10785 Berlin, Tel: 311 004 - 0.


Die wichtigsten Kreditsicherungsmöglichkeiten im Überblick:

3.1 Grundpfandrechte

Die Grundpfandrechte (Grundschuld, Hypothek) nehmen bei den Sicherheiten wegen ihrer Dauer, für die sie als Sicherheit zur Verfügung stehen, aber auch wegen ihrer Wertbeständigkeit und ihrer übersichtlichen Ausgestaltung, eine besonders hohe Rangstelle ein.

3.2 Bürgschaft

Durch eine Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger (Bank) für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Kreditnehmers einzustehen. Der Wert dieser Sicherheit hängt davon ab, ob der Bürge über ein entsprechendes Vermögen oder über entsprechende Einkünfte verfügt. Banken verlangen stets selbstschuldnerische Bürgschaften, um bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers sofort den Bürgen in Anspruch nehmen zu können. Die Kreditinstitute vermeiden dadurch ein unter Umständen langwieriges und kostspieliges Prozessverfahren gegen den Hauptschuldner.

3.3 Sicherungsübereignung

Die Sicherungsübereignung ist die geeignete Sicherungsform in den Fällen, in denen der Kreditnehmer Sicherheiten anbietet (z.B. Fahrzeuge, Maschinen, Warenlager), die er zur Ausübung seines Unternehmens benötigt. Durch den Sicherungsvertrag wird das Kreditinstitut Eigentümer des Sicherungsgegenstandes. Durch einen gleichzeitig abgeschlossenen Leihvertrag bleibt der Kreditnehmer aber Verfügungsberechtigter über die übereigneten Sachen. Der besondere Vorteil dieser Sicherungsart liegt darin, dass der Kreditnehmer mit den übereigneten Gegenständen weiter arbeiten kann, und die Übereignung nach außen hin nicht erkennbar ist.

3.4 Sicherungsabtretung

Bei der Sicherungsabtretung überträgt der Kreditnehmer eine Forderung an die Bank. Anstelle des alten Gläubigers (Kreditnehmer) tritt als neuer Gläubiger die Bank. Diese Kreditsicherheit gewinnt speziell in den Fällen an Bedeutung, in denen nicht in ausreichendem Umfang Grundpfandrechte oder Sicherungsübereignungen zur Verfügung stehen. Das ist insbesondere bei neu gegründeten oder stark expandierenden Unternehmen der Fall.

Die Sicherungsabtretung ist für die Bank keine "bewertbare" Sicherheit, d.h. dass eine Forderungsabtretung allein in der Regel nicht als ausreichend erachtet wird.

Achtung: Bei einigen Banken sind angebotene Sicherheiten im Rahmen der Sicherungsübereignung bzw. -abtretung nicht gern gesehen. Besprechen Sie diesen Punkt mit Ihrem Kundenberater.

Für die Richtigkeit dieser Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.

DOKUMENT-NR. 10143

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