Planen Sie die Einstellung von Mitarbeitern oder sollen Ihre Mitarbeiter weitergebildet werden? Dafür kann es durchaus Zuschussmöglichkeiten geben. Aus diesem Grund lohnt es sich vielleicht, wenn Sie einen Blick in unser "Merkblatt mit Fördermöglichkeiten für die Einstellung/Weiterbildung von Mitarbeitern" oder in die Publikation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, riskieren. Das Merkblatt enthält eine Auswahl verschiedener Fördermöglichkeiten durch die Bundesanstalt für Arbeit oder beispielsweise einen speziellen Zuschuss für Berliner Unternehmen, die neue Mitarbeiter innerbetrieblich einarbeiten und qualifizieren wollen, der aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung gestellt werden kann.
Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern Zuschüsse zum Arbeitsentgelt von der Agentur für Arbeit bekommen. Bei Fragen zur Einstellung von arbeitslosen Arbeitnehmern können Sie sich an den Arbeitgeberservice der Berliner Arbeitsagenturen wenden. Eine Übersicht vom Berliner Arbeitgeberservice in den Bezirken kann Ihnen helfen schneller Kontakt aufzunehmen. Telefonisch ist der Kontakt nur noch über die von der Bundesagentur exclusiv für Arbeitgeber eingerichtete Service-Nummer 01801 664466 möglich.
Tipp: Rechtliche und steuerliche Hinweise finden Sie im Merkblatt "Einstellung eines Mitarbeiter - Hinweise für Arbeitgeber" unseres Bereiches Wirtschafts- und Steuerrecht.
Zu den Unterstützungsmöglichkeiten bei der Einstellung Älterer im Rahmen des Programms "Perspektive 50plus" der Bundesregierung informiert der Bereich Wirtschaftspolitik unseres Hauses im Dokument-Nummer 82306.