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INFORMATION/SERVICE

Investitionszuschüsse (GRW)

GRW Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur'

Wer kann gefördert werden?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, mit einer Betriebsstätte in Berlin und überwiegend überregionalem Absatz, die ein Investitionsvorhaben durchführen und der Positivliste, siehe externer Link, zuzuordnen sind und nicht von der Förderung ausgeschlossen sind, wie z. B. Transport- und Lagergewerbe oder Einzelhandel. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um die Details zu besprechen.

Berlin ist auf der Basis von Verkehrszellen in ein C- und ein D-Fördergebiet unterteilt. Dabei unterscheiden sich diese Fördergebiete insbesondere durch die Höhe der Zuschüsse (s.u.). Die Aufteilung in C- und D-Fördergebiete wurde unter Federführung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen durchgeführt. Unter Berücksichtigung der gegebenen Restriktionen konnte die IHK Berlin zusammen mit der IBB, dem UVB und der Berlin Partner GmbH die erstellte Fördergebietskarte zugunsten der Berliner Wirtschaft optimieren. Im Gewerbeflächenatlas können Sie nach Straße und Hausnummer sortiert recherchieren, in welchem Fördergebiet Ihr Unternehmen liegt. www.gewerbeflaechenatlas.berlin.de/foerdergebietskarte

Was kann gefördert werden?
Es können Zuschüsse für Investitionen gewährt werden, die im Zusammenhang mit der Anschaffung bzw. Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (z. B. Maschinen, Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) stehen und mit denen Dauerarbeitsplätze gesichert oder geschaffen werden. Die Zuschüsse für die Investitionen werden anhand der Höhe der förderfähigen Investitionen berechnet und ausgezahlt. Als Alternative gibt es die Lohnkostenförderung, die auf der gleichen Grundlage berechnet werden, aber in Form von Lohnkostenzuschüssen ausgezahlt werden. Die Wahl lohnkostenbezogener anstelle von sachkapitalbezogener Zuschüsse für Investitionen wendet sich insbesondere an Betriebe mit humankapitalintensiver Produktion. Welche Förderung für Sie die geeignete ist, sollten Sie im Rahmen der Antragstellung mit der Investitionsbank Berlin klären.

Gefördert werden kann die Errichtung und die Erweiterung von Betriebsstätten, die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte und die grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte sowie der Erwerb einer stillgelegten oder von Stillegung bedrohten Betriebsstätte. Förderfähig sind Vorhaben, deren förderfähiges Investitionsvolumen mindestens 10.000 Euro beträgt.


Wie kann gefördert werden?
In den C-Fördergebieten gibt es eine Grundförderung von bis zu 15%. Für mittlere Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR) gibt es einen Zuschlag von 10%. Kleine Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR) können sogar einen Zuschlag von 20% in Anspruch nehmen.
In D-Fördergebieten gibt es keine Grundförderung. Großunternehmen, die im D-Fördergebiet ansässig sind, können nur einen Maximalbetrag von 200.000 – innerhalb von drei Jahren in Anspruch nehmen. Für mittlere Unternehmen bleiben 10% und für kleine Unternehmen 20% der förderfähigen Investitionskosten.

Wo wird die Förderung beantragt?
Die Antragstellung muss vor Beginn des Investitionsvorhabens (verbindlicher Abschluss eines zum Vorhaben zählenden Lieferungs- und Leistungsvertrages) bei der Investitionsbank Berlin (IBB) erfolgen. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme zur IBB wird dringend geraten. Mit dem Investitionsvorhaben darf erst begonnen werden, wenn die IBB eine Bestätigung abgegeben hat, dass die Fördervoraussetzungen, vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung, dem Grunde nach erfüllt werden.

Ausführliche Informationen erhalten Sie bei der:

Investitionsbank Berlin
Kundenberatung Wirtschaftsförderung
Bundesallee 210
10719 Berlin
Tel. 2125-4747

Was kann nicht gefördert werden?
Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen oder Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für PKW, Kombifahrzeuge, LKW, Omnibusse, Luftfahrzeuge, Schiffe und Schienenfahrzeuge sowie sonstige Fahrzeuge, die im Straßenverkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen, gebrauchte Wirtschaftsgüter (Ausnahmen siehe Rahmenplan).

TiPP:
Als Ergänzung zu den Sachinvestitionen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) können Schulungsveranstaltungen gefördert werden. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen denen eine Bewilligung der IBB über Sachinvestitionen aus Mitteln der GRW vorliegt.
Der Antrag muss vor Beginn der Schulungen bei der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH gestellt werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.

gsub Gesellschaft zur soziale Unternehmensberatung mbH
Oranienburger Str. 65
10117 Berlin
Tel. 28409-531

DOKUMENT-NR. 4401

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