Mit dem Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz/BKrFQG) und der Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV) wurde in Deutschland die EU-Berufskraftfahrer-Richtlinie 2003/59 umgesetzt. Von den Regelungen zur Grundqualifikation waren zunächst Omnibusfahrer/innen betroffen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2008 erworben haben. Ab dem 10. September 2009 erstreckt sich die Regelung nun auch auf die Lkw-Fahrer. Für den Erwerb der Grundqualifikation nach BKrFQG gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- „Prüfung beschleunigte Grundqualifikation”, die aus 140 Stunden Unterricht in einer zugelassenen Ausbildungsstätte und einer schriftlichen Prüfung von 90 Minuten Dauer besteht.
- „Prüfung Grundqualifikation”, die sehr umfangreich ist und aus einem schriftlichen Teil von vier Stunden und einem praktischen Teil von bis zu dreieinhalb Stunden besteht. Für die „Prüfung Grundqualifikation” ist keine Teilnahme an einer Schulung vorgeschrieben; erforderlich ist aber der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis.
Für die Durchführung der Prüfungen sind die Industrie- und Handelskammern zuständig. Es gilt das Wohnortprinzip, d.h. die Prüfung ist vor der IHK abzulegen, in deren Bezirk der Prüfungsteilnehmer seinen Wohnsitz hat. Um ein einheitliches Prüfungsverfahren zu gewährleisten, haben die IHKs bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen erarbeitet. Die Satzung Berufskraftfahrerqualifikation der IHK Berlin und die "Gemeinsamen Richtlinien" der IHKs, die Einzelheiten der Anforderungen in den Prüfungen und der Bewertung der Prüfungsleistungen regeln, finden Sie im Downloadbereich.
Informationen zu den Prüfungen können Sie als Merkblatt im Downloadbereich als pdf-Dokument herunterladen. Es enthält Angaben zu den Prüfungssachgebieten, zu den Anmeldeformalitäten, Literaturhinweise zur Prüfungsvorbereitung sowie Angaben zu Verlagen, die Fachliteratur zum Thema anbieten. Weiterhin erhalten Sie Hinweise zum Ablauf der Prüfung sowie den Regelungen, die Sie bei Rücktritt von der Prüfung bitte beachten sollten.
Um einen Eindruck vom Anforderungsprofil der Prüfungen zu erhalten, können Sie auf dem externen Link Musterprüfungen zur Berufskraftfahrerqualifikation einsehen.
Die Anmeldeformulare zur Prüfung finden Sie ebenfalls im Downloadbereich als pdf-Dokument. Bitte senden oder faxen Sie uns das vollständig ausgefüllte Formular an die genannte Adresse.
Weitere Informationen zur Pflichtqualifikation erhalten Sie über den externen Link zur Internetseite des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin. Dort ist die aktuelle Übersicht der zugelassenen Ausbildungsstätten einzusehen. Gleichzeitig ist die Behörde die in Führerscheinangelegenheiten zuständige Stelle.
Für die Prüfung beschleunigte Grundqualifikation stehen aktuell folgende Termine zur Verfügung:
Wochentag | Datum | Uhrzeit | Anmeldeschluss |
Donnerstag, | 28.06.2012 | 9.30 Uhr | Do, 14.06.2012 |
| Mittwoch, | 01.08.2012 | 9.30 Uhr | Mi, 18.07.2012 |
Dienstag, | 04.09.2012 | 9.30 Uhr | Di, 21.08.2012 |
Dienstag, | 09.10.2012 | 9.30 Uhr | Di, 25.09.2012 |
Dienstag, | 06.11.2012 | 9.30 Uhr | Di, 23.10.2012 |
Mittwoch, | 05.12.2012 | 9.30 Uhr | Mi, 21.11.2012 |
Falls Sie beabsichtigen, die umfangreiche Prüfung Grundqualifikation abzulegen, empfehlen wir die frühzeitige Rücksprache mit der IHK.