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Merkblatt zur Gaststättenunterrichtung
(PDF, 47 KB) (Dokument-Nr.: 19372)
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Seit 01. Juli 2005 gibt es neue Vorschriften im Gaststättengesetz. Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass der Betrieb einer Gaststätte nur dann erlaubnispflichtig ist, wenn Alkohol ausgeschenkt wird. Die Teilnehmer der Gaststättenunterrichtung werden über die lebensmittelhygienerechtlichen Vorschriften im Sinne des Verbraucherschutzes informiert. In unserem Merkblatt zur Gaststättenunterrichtung erhalten Sie nähere Informationen. Folgende Gaststättenunterrichtungen gibt es:
1. Unterrichtung in deutscher Sprache
Die Unterrichtung findet i.d.R. zweimal wöchentlich statt, jeweils dienstags von 14 Uhr bis 18 Uhr und donnerstags von 16 Uhr bis 20 Uhr, die Gebühr beträgt 80,00 €.
Für die Anmeldung gibt es zwei Varianten:
Anmeldung im Service Center der IHK, Fasanenstr. 85, 1. Etage,
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr, Freitag 08:00 - 16:00 Uhr
Bei Bezahlung der Gebühr erhalten die Teilnehmer sofort eine Einladung mit einem festen Termin.
Online-Anmeldung:
Bitte füllen Sie unser Anmeldeformular aus.
Hier finden Sie unsere aktuellen (freien) Termine.
Bitte beachten Sie: Telefonische Anmeldungen sind nicht möglich!
2. Unterrichtung in Fremdsprachen
Sollte ein Existenzgründer nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, bieten wir Unterrichtungen mit Dolmetscher an. Die Teilnehmer melden sich nicht online, sondern im Service Center der IHK Berlin an. Über den Termin der Unterrichtung werden die Antragsteller dann schriftlich informiert. Es kommen nur beeidigte Dolmetscher zum Einsatz.
Die Gebühr für die Gaststättenunterrichtung mit Dolmetscher beträgt 230,00 €. Sie ist sofort bei Anmeldung zu entrichten. Eine Wartezeit von mindestens vier bis acht Wochen muss aus organisatorischen Gründen eingeplant werden.
© IHK Berlin | ISO 9001 | Datenschutzerklärung | Haftung
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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