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SACH- UND FACHKUNDEPRÜFUNG

Gefahrgutfahrer, Gefahrgutbeauftragter

Die Beförderung von Gefahrgut bzw. der Umgang mit Gefahrgut setzt besondere Qualifikationen der Beteiligten voraus. So müssen die Lkw-Fahrer von kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten über den so genannten ADR-Schein nachweisen, dass sie mit Erfolg an einer Schulung für Gefahrgutfahrer teilgenommen haben. Die Schulung muss bei einem Veranstalter erfolgen, der von der IHK zugelassen ist.

Informationen zur Schulung der Gefahrgutfahrer

Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen einen Gefahrgutbeauftragten (Sicherheitsberater) bestellen. Auch dieser muss an einer von der IHK zugelassenen Grundschulung für Gefahrgutbeauftragte teilgenommen und eine Prüfung für Gefahrgutbeauftragte bestanden haben. Erst dann erhält er die erforderliche Bescheinigung für Gefahrgutbeauftragte (Schulungsnachweis).

Informationen zur Schulung der Gefahrgutbeauftragten

Prüfung Gefahrgutbeauftragte: Termine, Anmeldeformular, Fragenkatalog

Unternehmen, die gefährliche Güter befördern, haben eine Vielzahl von teilweise umfangreichen Rechtsvorschriften zu beachten. Für den Straßengüterverkehr sind insbesondere zu nennen:

Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)

Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

Fahrwegbestimmung für das Land Berlin

Gefahrgutinformationen/Gefahrgutvorschriften Bundesverkehrsministerium

DOKUMENT-NR. 18753

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