. .
Illustration

SACH- UND FACHKUNDEPRÜFUNG

Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler/-berater

Nachdem das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittler-
rechts vom 19.12.2006 am 22.12.2006 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, trat die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in Deutschland am 22. Mai 2007 in Kraft. Grundsätzlich benötigt jeder, der künftig als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, eine Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn der Vermittler oder Berater der IHK die notwendige Sachkunde nachweist. Durch die Sachkundeprüfung soll sichergestellt werden, dass der Vermittler oder Berater über die erforderlichen fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt.

Informationen zur Sachkundeprüfung:

Informationen zum Erlaubnis- und Registrierungsverfahren:

Das Wichtigste in Kürze

  • Der schriftliche Teil der Sachkundeprüfung besteht aus Teil I (90 Minuten) und Teil II (70) Minuten.

  • Der praktische Teil der Sachkundeprüfung wird in der Regel am Tag nach dem schriftlichen Prüfungsteil durchgeführt. Die Prüfungszeit beträgt ca. 20 Minuten. Bitte bringen Sie als Hilfsmittel Ihre Beratungsunterlagen und einen netzunabhängigen Taschenrechner mit.

  • Die Teilnahme an der Sachkundeprüfung erfordert eine umfassende und intensive inhaltliche Vorbereitung. Sie kann sowohl durch selbständiges Lernen, als auch durch Schulungsmaßnahmen bei Weiterbildungsträgern oder in Unternehmen erfolgen.

  • Die inhaltlichen Anforderungen an die Sachkundeprüfung finden Sie in unserem Downloadbereich oder in der Versicherungsvermittlungsverordnung als Anlage 1.
    (Dokument: 23541)

Prüfungsgebühren

Vollprüfung275,00 – €
Wiederholung Vollprüfung275,00 – €
Wiederholung praktischer Prüfungsteil


150,00 –
(Nachweis per Fax über den bestandenen schriftlichen Prüfungsteil erforderlich)

Bitte beachten Sie, dass Sie die Prüfung nur antreten können, wenn die Prüfungsgebühr bis zum Fälligkeitstermin des Gebührenbescheides beglichen wurde. Halten Sie am Prüfungstag bei der Einlasskontrolle Ihren Buchungsbeleg als Nachweis bereit!

Unser Merkblatt zur Sachkundeprüfung "Geprüfter Versicherungsfachmann/-frau IHK" können Sie im Downloadbereich als pdf-Dokument herunterladen. Es enthält Angaben über die neuen Berufszugangsregelungen, wer von der Sachkundeprüfung befreit ist und welche Qualifikationen im Rahmen des Erlaubnisverfahrens nach § 34 d Abs1 und 2 und § 34 e GewO der Sachkundeprüfung gleichgestellt sind, bzw als gleichwertig anerkannt werden. Weiterhin gibt es erste allgemeine Auskünfte über den Ablauf der Sachkundeprüfung, den Prüfungsterminen, den Prüfungsgebühren und welche Möglichkeiten der Prüfungsvorbereitung bestehen.

DOKUMENT-NR. 24755

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 030 31510-670
  • Fax: 030 31510-119

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • VERANSTALTUNGEN

  • KOMPASS FÜR GRÜNDER

© Tobias Machhaus - Fotolia.com