INFORMATIONEN/SERVICE
Sachkenntnisprüfung für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
Nach § 50 des Arzneimittelgesetzes bedarf es für den Einzelhandel mit Arzneimitteln, die zum Verkehr außerhalb von Apotheken freigegeben sind (sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel), der Sachkenntnis des Unternehmers oder einer von ihm mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragten Person. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss in jeder Betriebsstelle eine sachkundige Person anwesend sein. Die erforderliche Sachkenntnis ist grundsätzlich durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Ausführliche Informationen und Hinweise zur Prüfung finden Sie im nebenstehenden Merkblatt (siehe Downloads).
Das Erkennen von Arzneidrogen ist ein Bestandteil der Sachkenntnisprüfung. Die wichtigsten Arzneidrogen mit ihren Hauptinhaltsstoffen und Hauptanwendungsgebieten, die Bestandteil der Prüfung sein können, finden Sie in unserer Übersicht (siehe Downloads).
Die Prüfungstermine sowie die Neufassung der Prüfungsordnung vom 18.04.2009 stehen Ihnen ebenfalls als pdf-Dokumente in unserem Downloadbereich zur Verfügung.
Das Anmeldeformular benötigen Sie nur, wenn Sie keinen Vorbereitungskurs zur Prüfung besuchen. Kursteilnehmer werden in der Regel vom Kursleiter direkt bei der IHK Berlin zur Prüfung angemeldet.
Rechtliche Grundlagen
Wer mit freiverkäuflichen Arzneimitteln handeln möchte, bedarf der Sachkenntnis und unterliegt einer Reihe von gesetzlichen Vorschriften. Die Links zu den wichtigsten Gesetzen und Verordnungen finden Sie hier:
Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
Arzneimittelgesetz
© Tobias Machhaus - Fotolia.com
-
-
-
Twitter, RSS und Co. (Link: http://www.ihk-berlin.de/servicemarken/Service_fuer_Unternehmen/Wir_informieren_Sie/)
-
-
-
-
-
-
-
Mitte
(Dokument-Nr.: 63621)
-
-
-
-
-
-
-