Novellierung des Berufsbildungsgesetzes
Am 01.01.2020 trat das neue Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Kraft. Es bringt wesentliche Neuregelungen mit sich, so z.B. Mindestausbildungsvergütung, neue Bezeichnungen der Fortbildungsabschlüsse, flexiblere Einsatzmöglichkeiten für das Prüferehrenamt u.v.m.